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Stammzellen

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Genforschung: Zellen, die fast alles können

Die Forschung an adulten Stammzellen wird künftig mehr gefördert. Eine Lockerung des Gesetzes soll es nicht geben.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan möchte die Stammzellforschung in Deutschland stärken. Im Rahmen einer neuen Initiative werden für Projekte, die sich mit adulten Stammzellen beschäftigen, zusätzliche Fördergelder zur Verfügung gestellt. Wie Schavan am Montag in Berlin bekannt gab, stehen zunächst für drei Jahre fünf Millionen Euro zur Verfügung. Je nach Eingang qualifizierter Anträge sehe sie jedoch weitere Fördermöglichkeiten. „Es soll an Geld nicht mangeln“, betonte Schavan.

Das freut Günter Stock, Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. „Ich begrüße jedes Programm, das die regenerative Medizin unterstützt“, sagt er. Wünschen würde er sich allerdings, dass das Programm auf die Erforschung embryonaler Stammzellen ausgeweitet würde. Das ist jedoch von Schavan nicht beabsichtigt.

Noch brauche man zwar die Forschung mit embryonalen Stammzellen, sagt sie. Diese bilden quasi die Messlatte, um das Potenzial adulter Stammzellen an den größeren Fähigkeiten embryonaler Zellen messen zu können. Doch das Förderprogramm diene dazu, die ethisch umstrittene Forschung an embryonalen Stammzellen überflüssig werden zu lassen. „Im Hinblick auf menschliches Leben gibt es für mich nur die eine Ethik, die die Heilung von Krankheiten und den Schutz menschlichen Lebens nicht trennt“, sagt Schavan.

Damit reagiert die Ministerin auf Kritik von Wissenschaftlern und Organisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die sich für eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen haben. Das 2002 verabschiedete Gesetz verbietet die Einfuhr embryonaler Stammzellen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn mit adulten Stammzellen das Forschungsziel nicht erreichbar ist und eine Ethikkommission zugestimmt hat. Zulässig sind nur Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Für ein Ende der Stichtagsregelung hatte sich der Nationale Ethikrat im Juli 2007 ausgesprochen. Dem will sich Schavan aber nicht anschließen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetz ohne Stichtagsregelung geben wird“, sagt sie.

Mittlerweile sei es gelungen, leistungsfähige Stammzellen zu entwickeln, die nicht aus Embryonen stammten. Bisher unheilbare Krankheiten, wie Alzheimer oder Parkinson, Diabetes oder Lähmungen nach Rückenmarksverletzungen, könnten so behandelbar werden. Diese adulten Stammzellen können sich zu unterschiedlichen Zelltypen, etwa zu Leber-, Haut- oder Nervenzellen, weiterentwickeln. Ein lebensfähiger Organismus kann jedoch nicht daraus entstehen.

Bei der Erforschung adulter Stammzellen sieht Schavan Deutschland nach den USA und Großbritannien als führende Nation. Für Förderschwerpunkte wie „Biologischer Ersatz von Organfunktionen“ oder „Zellbasierte, regenerative Medizin“ hat das Forschungsministerium bereits knapp 23 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei Haut- und Knorpelzüchtung oder der Blutbildung zeigen sich schon Erfolge, bei Demenzen oder Rückenmarksverletzungen noch nicht. Mit der neuen Initiative soll nun die Grundlagenforschung weiter gefördert und gegebenenfalls die therapeutische Anwendung erreicht werden. Paul Janositz

Paul Janositz

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