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Ein Lehrer steht gestikulierend vor einer Schulklasse.

© dpa/picture-alliance

Gericht kippt Mehrarbeit in Niedersachsen: Zusatzstunde für Lehrer nicht zulässig

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die umstrittene Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte an Gymnasien gekippt. Nach den Sommerferien dürfen die Lehrer wieder eine Stunde weniger arbeiten.

Das Lüneburger Gericht nannte die von Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) verordnete Aufstockung der Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde auf 24,5 Wochenstunden am Dienstag „offensichtlich fehlsam und willkürlich“. Das Ministerium habe weder die tatsächliche Arbeitsbelastung ermittelt noch ausreichend begründet, warum mit den Gymnasiallehrkräften zum laufenden Schuljahr „nur eine bestimmte Gruppe herausgegriffen“ wurde. Dies sei ein Verstoß gegen die im Artikel 33 des Grundgesetzes festgeschriebene Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beamten, begründete der Vorsitzende Richter des für Beamtenrecht zuständigen 5. Senats, Hans-Jochen Schmidt, sein Urteil. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.

Aus Protest haben Gymnasiallehrer Klassenfahrten boykottiert

„Das ist eine schallende Ohrfeige für die Kultusministerin“, freute sich der Vorsitzende des niedersächsischen Philologenverbandes, Horst Audritz. Sieben seiner Mitglieder und zwei Kollegen der Lehrergewerkschaft GEW hatten beim OVG Normenkontrollklagen eingereicht. An zahlreichen Gymnasien protestierten die Lehrkräfte mit einem Boykott der Klassenfahrten, was wiederum mehrere Schülerdemonstrationen und empörte Elternbriefe auslöste. Mit einem zügigen Urteil noch vor den Sommerferien habe man „zu einer raschen Beendigung des heftigen Streits beitragen wollen“, betonte Richter Schmidt.

Ministerium: Bis zum Ende des Schuljahres voll weiterarbeiten

Die rot-grüne Landesregierung wollte mit den Zusatzstunden den Gegenwert von 740 Vollzeitstellen oder 35 Millionen Euro jährlich einspielen. Das Geld sollte in den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Inklusion fließen. Ministerin Heiligenstadt verteidigte dies immer wieder als „angemessen und zumutbar“. Trotz der Erhöhung lägen die niedersächsischen Lehrkräfte immer noch im bundesweiten Mittelfeld. Nach der Urteilsverkündung erklärte die Ministerin, sie werde eine mögliche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen. Einen Teilerfolg immerhin gab es für das Ministerium: Die Streichung eines Stundenrabatts für ältere Lehrkräfte ließ das OVG unangetastet.

Auswirkungen auf den laufenden Unterricht an den Gymnasien werde das Urteil nicht haben, sagte Kultus-Abteilungsleiter Michael Markmann. „Die Lehrkräfte sind bis zum Ende des Schuljahrs eingeteilt, ihre Verpflichtung daraus müssen sie auch erfüllen.“ Denkbar sei jedoch, dass sie dadurch Überstunden ansammeln könnten.

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