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Auf nach Berlin. Weil alle in der Hauptstadt studieren wollen, sinkt der Altersdurchschnitt.

© picture-alliance/ ZB

Hochschulen: Die neuen Leiden der Berliner Abiturienten

Der Numerus clausus an den Hochschulen der Hauptstadt wird immer schärfer. Warum sich daran so bald nichts ändern dürfte.

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlichte kürzlich eine brisante Zahl: Auf eine Anfrage des Abgeordneten Nicolas Zimmer teilte sie mit, dass nur 35 Prozent der Studienanfänger an den Berliner Hochschulen in Berlin ihre Hochschulreife erworben haben. Weitere Zahlen liefert das Bayerische Landesamt für Statistik: Im Wintersemester 2009/2010 besuchten insgesamt 81 180 Studierende mit einer in Berlin erworbenen Hochschulreife eine deutsche Hochschule; nur 35 598 von ihnen studierten aber in Berlin – ein bundesweiter Negativrekordwert. Im gleichen Semester studierten in Deutschland insgesamt 161 021 Absolventen bayerischer Schulen, davon stolze 113 942 an den Hochschulen ihres Heimatlandes. Selbst wenn man berücksichtigt, dass viele Brandenburger in Berlin und viele Berliner in Brandenburg studieren, bleibt ein Missverhältnis bestehen. Warum studieren die Berliner in der Ferne und die Bayern in der Heimat?

An einer ausgeprägten Reisefreudigkeit Berliner Studienanfänger liegt es nicht. Empirische Arbeiten des größten deutschen Hochschulforschungsinstituts, der HIS GmbH in Hannover, kommen zum Ergebnis, dass neben fachlichen Aspekten die Nähe des Studienortes zum Heimatort eine große Bedeutung für die Bewerber hat, weit vor dem Ruf der Hochschule oder besonders guten Bibliotheken. Auch Berlin macht da keine Ausnahme. Die Abiturientinnen und Abiturienten von der Spree begeben sich nicht aus Abenteuerlust auf den Weg nach Niedersachsen oder Thüringen, sondern weil sie in Berlin mit ihren Studienplatzbewerbungen scheitern.

Die Berliner Politik bestreitet aber eine Unterausstattung mit Studienplätzen: Trotz aller Sparrunden der vergangenen Jahre und dem damit verbundenen Verlust von vielen tausend Plätzen für Studienanfänger stellt Berlin, so die Argumentation, in Relation zur Einwohnerzahl deutlich mehr Studienplätze bereit als andere Länder. Dennoch sind an den Berliner Universitäten praktisch alle und an den Fachhochschulen die meisten Studiengänge zulassungsbeschränkt und die Mehrheit der Bewerber wird abgelehnt. Der Grund: Die Hochschulen Berlins haben viel mehr auswärtige Bewerber als die Hochschulen anderer Länder. Deshalb ist nirgendwo sonst in Deutschland die Studienplatznachfrage so hoch und der Numerus clausus flächendeckend so hart.

Der Hochschulforscher und ehemalige Berliner Wissenschaftsstaatssekretär Peer Pasternack hat darauf hingewiesen, dass im Jahr 1925, zu einer Zeit ohne Zulassungsbeschränkungen, 16,5 Prozent aller deutschen Studenten in Berlin studierten. Projiziert man diesen Wert auf die Gegenwart, müssten die Berliner Hochschulen rund 300 000 Studienplätze anbieten. Die derzeitige Studienplatznachfrage entspricht grob gerechnet diesem Wert.

Studierendenzahlen dieser Größenordnung sind für Hauptstädte im internationalen Vergleich nicht ungewöhnlich – man braucht den Blick nur nach Rom, Madrid, Paris oder London zu richten. Die europäischen Metropolen ziehen mobile Studienanfänger, die sich auch unter Aspekten von Lebensqualität, kultureller Buntheit und intellektueller Anregung für einen vom Elternhaus entfernten Studienort entscheiden, in einen Hauptstadtsog. Unsere föderalen Strukturen von Bildungsverantwortung und Bildungsfinanzierung sind darauf aber nicht eingestellt. Deutschland hat wieder eine Hauptstadt, die für Studierende aus dem gesamten Inland, aber auch aus dem Ausland attraktiv ist. Die vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten sowie die Qualität und Reputation der Hochschulen verstärken Berlins Anziehungskraft noch. Hiesige Abiturientinnen und Abiturienten leiden aber am Berliner Erfolg und werden zum Teil verdrängt.

Zur Verdrängung tragen auch die in Berlin praktizierten Zulassungsverfahren bei. Wurden früher noch 40 Prozent der Studienplätze über Wartezeiten vergeben, sind es heute (mit Ausnahme der TU) nur noch 20 Prozent. Nur nach Durchschnittsnoten werden ebenfalls 20 Prozent der Plätze vergeben, nach einer Kombination aus Durchschnittsnote und weiteren Kriterien (Tests, Auswahlgespräche, Notengewichtung, Praxiserfahrungen) 60 Prozent. Da aber auch in dieser Zulassungsquote aus rechtlichen Gründen die Durchschnittsnote eine überwiegende Bedeutung haben muss, werden faktisch 80 Prozent der Plätze primär nach Noten vergeben. Das begünstigt aber notenstarke auswärtige Abiturienten, während eine größere Wartezeitquote mehr Berliner an die Hochschulen bringen würde. Mobile Bewerber sind nämlich nur selten dazu bereit, auf einen Studienplatz zu warten, wenn sie an anderen Hochschulstandorten sofort mit dem Studium beginnen können.

Verlierer sind also die Berliner Bewerber mit guten bis durchschnittlichen Noten. Wenn diese Abiturienten nicht mobil sind und einen Studienplatz durch das Sammeln von Wartezeiten ergattern wollen, müssen sie auf viele Fächer bis zu acht Jahre lang warten. Im Übrigen weiß die Studierendenforschung, dass notenstarke, mobile Abiturienten überproportional häufig aus bildungsnahen, gut situierten Elternhäusern stammen, notenschwache und immobile Studieninteressierte dagegen oft aus bildungsfernen familiären Verhältnissen. Die Bemühungen Berlins, mehr Studierende aus niedrigen sozialen Schichten oder mit Migrationshintergrund an die Hochschulen zu bringen, laufen deshalb leer. Die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks kommt zum Ergebnis, dass sich in Berlin überdurchschnittlich viele Studierende aus Elternhäusern mit einem hohen ökonomischen Status finden lassen. Die Hochschulen wiederum bewerten diese Entwicklung nicht negativ. Sie können mit der Zulassung vieler auswärtiger Bewerber mit Einser-Abitur die Studienabbruchquoten niedrig halten.

Inzwischen scheinen die Probleme aus Sicht der Berliner Hochschulpolitik eine kritische Masse erreicht zu haben. Im neuesten Reformentwurf für das Berliner Hochschulgesetz lassen sich einige spektakuläre Neuregelungen entdecken. So soll zukünftig eine Zulassung als Härtefall möglich sein, wenn soziale oder familiäre Gründe ein auswärtiges Studium verhindern und die Wartezeit für den gewünschten Studiengang mehr als vier Semester beträgt. Außerdem ist geplant, für minderjährige Berliner Studienbewerber, die Dank der Verkürzung der Schulzeit immer häufiger an die Hochschultüren klopfen, eine besondere Zulassungsquote zu schaffen.

Beide Vorschläge haben aber ihre Tücken. So ist damit zu rechnen, dass jeder nicht auf den Kopf gefallene Berliner Abiturient vorsorglich zum Härtefallantrag greifen wird. Da aber nur ein kleines Studienplatzkontingent für Härtefälle ausgewiesen werden kann, müssen Anträge ausführlich begründet und oft sogar von Gutachten gestützt werden. Es folgt eine aufwendige Einzelfallprüfung der Anträge, um zu einer rechtssicheren Entscheidung zu gelangen – so werden Arbeitsplätze in den Zulassungsstellen der Hochschulen geschaffen. Die Studienplatzquote für Minderjährige soll auf Bewerber beschränkt sein, die ihre Hochschulreife an einer Berliner Schule erworben haben – wer in Lichterfelde-Ost wohnt, aber sein Abitur ein paar Meter weiter in Teltow gemacht hat, muss also in die Röhre schauen, ebenso wie alle Brandenburger. Dieser Vorschlag duftet deshalb streng nach einer Landeskinderregelung und wird einer verfassungsrechtlichen Prüfung kaum standhalten können. Bisher sind in allen vergleichbaren Fällen die Regelungen von den Verfassungsgerichten kassiert worden.

Als wären die Probleme mit der Hochschulzulassung noch nicht groß genug, steht im Jahr 2012 in Berlin und Brandenburg auch noch ein doppelter Abiturjahrgang an. Der Berliner Senat reagiert darauf mit der Bereitstellung von Mitteln für 6000 zusätzliche Studienplätze. Ob diese Plätze eine spürbare Entlastung bringen, ist aber zweifelhaft. Die neuen Kapazitäten sollen nämlich vorrangig in den technischen Fächern der Fachhochschulen aufgebaut werden, die jedoch im Vergleich zu vielen Geistes- und Sozialwissenschaften eine geringere Bewerbernachfrage verzeichnen. Man kann annehmen, dass steuerungspolitische Absichten dahinter stehen: Die besondere Studienplatzknappheit soll zur Umlenkung von Studierenden in wirtschaftlich bedeutende Ingenieurfächer genutzt werden.

Zur letzten Baustelle bei der Hochschulzulassung: Nachdem die Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) für immer weniger Fächer ein bundesweites Auswahlverfahren organisieren durfte, tauchte plötzlich das Phänomen der Mehrfachbewerbungen auf. Zur Überraschung der politisch Verantwortlichen verhielten sich die Bewerberinnen und Bewerber völlig rational und bewarben sich bei mehreren Hochschulen gleichzeitig, um ihre Studienplatzchancen zu optimieren. Wie gewollt bekam man mehr Markt statt Staat. Folge waren Mehrfachzulassungen, Studienplatzabsagen, endlose Nachrückverfahren und am Ende unbesetzte Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern. Um dieses Problem zu lösen, wurde die ZVS in eine „Stiftung für Hochschulzulassung“ umgewandelt, die zur Aufgabe hat, ein „dialogorientiertes Serviceverfahren“ im Auftrag der Hochschulen durchzuführen. Studienwünsche sollen per Internetportal übermittelt werden; maximal zwölf Wünsche sind möglich. Die Stiftung, so der Plan, gleicht die Zulassungsergebnisse ab und verhindert Mehrfachzulassungen. Der Bund steuerte 15 Millionen Euro bei, damit die Telekom-Tochter T-Systems eine Software für das Vorhaben entwickeln konnte. Der Start des neuen Zulassungssystems ist für das Wintersemester 2011/2012 vorgesehen.

Sinnvoll ist das Serviceverfahren nur dann, wenn sich alle Hochschulen beteiligen; ansonsten wird es weiter massenhaft Mehrfachbewerbungen geben. Nordrhein-Westfalen hat deshalb seine Hochschulen zur Teilnahme am Stiftungsverfahren gezwungen. Für Studiengänge, die nicht am Verfahren teilnehmen, dürfen die NRW-Hochschulen keine Zulassungsbeschränkung verhängen. Die Berliner Hochschulen wurden in den Hochschulverträgen dazu verpflichtet, am Verfahren teilzunehmen. Ob sie diese Verpflichtung erfüllen, erscheint jedoch zweifelhaft: So hat die Alice-Salomon-Hochschule bereits erklärt, dagegen rechtlich vorgehen und die Zulassungen ohne Unterstützung der Stiftung vornehmen zu wollen.

Aus anderen Hochschulen ist zu hören, dass voraussichtlich nur ein Teil der Studienfächer in das neue Verfahren einbezogen wird. Im Ergebnis wird damit die Hochschulzulassung noch unübersichtlicher, als sie es schon ist. Im schlimmsten Fall wird ausgerechnet in der Phase der doppelten Abiturjahrgänge ein Bewerbungsflickenteppich entstehen, den selbst Experten nicht mehr überblicken können. Von Schülern, Eltern und Lehrern der Oberstufe ganz zu schweigen.

Der Autor ist geschäftsführender Herausgeber der in Bielefeld erscheinenden „Zeitschrift für Studium und Beratung“ und wissenschaftlicher Mitarbeiter in Berlin.

Klaus Scholle

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