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Hochschulen: Was ein Professor darf

Die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus und der Deutsche Hochschulverband kritisieren den Maulkorb-Erlass gegen Charité-Direktoren.

Kann der Vorstand der Charité Professoren die öffentliche Rede über den Konflikt um das Klinikum Steglitz verbieten? Der Berliner CDU-Politiker Nicolas Zimmer forderte am Mittwoch, den „Maulkorberlass“ sofort aufzuheben: „An der Charité darf es keine Denk- und Sprechverbote geben.“ Am Montag waren Klinikdirektoren vom Vorstand über ihre Pflichten belehrt worden (Tsp. vom 5. August): Die öffentlichen Äußerungen der Professoren kollidierten mit einem für Beamte geltenden „Mäßigungsgebot“, einem „Loyalitätsgebot“, einem „Verschwiegenheitsgebot“ sowie einem „Unterstützungsgebot“ gegenüber dem Vorstand.

In dem Gesprächsprotokoll ist zu lesen, der Leiter der Rechtsabteilung der Charité habe die Professoren über „rechtliche Verpflichtungen“ informiert: „Der Beamte ... hat sich Äußerungen zu enthalten, die dem Ansehen des Amtes oder dem Dienstherrn schaden könnten, auch außerhalb der ,Dienstzeiten’.“ Schließlich heißt es: „Die Publikation von Fachthemen steht den Mitgliedern der Charité frei. Bei allen andern Themen ist die Kommunikation nach außen ausschließlich über den Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation (Anm. d. Red.: gemeint ist die Pressestelle) zu führen.“ Unterschrieben haben die Dekanin und der Ärztliche Direktor.

Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, hält das Vorgehen des Vorstandes für „völlig daneben“ und „unsouverän“. Dem Hochschulverband sei – mit einer Ausnahme eines erstinstanzlichen Urteils in Thüringen – kein einziger Fall bekannt, in dem Professoren mit einem Disziplinarverfahren zum Schweigen gebracht worden seien, sagte Hartmer auf Anfrage.

Zwar gelte für Beamte ein „Mäßigungsgebot“: Sie müssen sich in ihrer politischen Betätigung zurückhalten – so dürfen etwa Lehrer keine Kampagnen an der Schule führen, erklärt Hartmer. Das bedeute aber nicht, dass Professoren, wenn es um Strukturfragen an ihrer Klinik oder an der Uni geht, nicht der Presse ihre Meinung sagen dürfen. Die Professoren könnten sich auf die Verfassung berufen, die ihnen die Freiheit von Wissenschaft und Forschung garantiert. Insofern gelte für sie die Mäßigungspflicht weit weniger als etwa für einen Ministerialbeamten, der seiner Ministerin öffentlich widerspreche. Genauso wenig verstoßen Professoren, die sich in eine Debatte um ihre Klinik einmischen, gegen das Unterstützungsgebot oder gegen das Loyalitätsgebot, sagt Hartmer. Illoyal sei ein beamteter Hochschullehrer nicht, wenn er eine andere Meinung als sein Dienstherr vertrete, sondern etwa, wenn er eine Entscheidung einfach ignoriere. Ein „Verschwiegenheitsgebot“ gelte für „behördeninterne, personengebundene Vorgänge, nicht aber für in der Öffentlichkeit diskutierte Strukturvorschläge“. Das Beamtenverhältnis habe zudem gerade die Funktion, die persönliche Unabhängigkeit der Professoren zu schützen, sagt Hartmer.

Trotzdem stört es manche Uni-Präsidenten, wenn sie von Professoren öffentlich kritisiert werden. So teilte die unlängst zurückgetretene Hamburger Uni-Präsidentin Monika Auweter–Kurtz den Professoren mit, sie sollten nicht ungenehmigt mit Journalisten sprechen.

In dem von Hartmer erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom Frühjahr 2007 (Aktenzeichen 4 K 8/05 We) ging es um einen Rechtsprofessor an der Uni Erfurt, der den Abbau seines Faches befürchtete. Er schrieb daraufhin einem Bekannten in der Thüringer Staatskanzlei einen Brief. Davon erfuhr die Unileitung, die den Professor illoyal nannte – worauf dieser vor Gericht ging. Die Uni-Leitung bekam Recht. Der Professor habe sich loyal zu seinem Dienstherren zu verhalten und die Pflicht, das Amtsgeheimnis zu wahren. Darum dürfe er die Öffentlichkeit nicht über Pläne der Uni-Leitung informieren. Bei Beschwerden sei der Dienstweg einzuhalten.

Weil es nicht leicht ist, Professoren mit rechtlichen Mitteln mundtot zu machen, greifen manche Uni-Leiter zu anderen Mitteln. So drängte der Präsident der Humboldt-Universität, Christoph Markschies, im April 2008 einen Professor dazu, aus allen Gremien zurückzutreten. Markschies hatte sich darüber geärgert, dass der Ökonom öffentlich sein Bedauern über die rein männliche Besetzung des HU-Präsidiums geäußert hatte. Der Präsident drohte der Fakultät des Professors Nachteile an, sollte dieser in seinen Ämtern bleiben. Anja Kühne

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