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Hochschulen: Weniger Studenten pro Professor

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) fordert die Länder auf, die Kapazitätsverordnung abzuschaffen, nach der die Hochschulen die Zulassungszahlen für ihre Studiengänge festlegen müssen.

Die Betreuung der Studierenden werde sich „sonst nie verbessern“, sagte sie der „Zeit“: „Es kann nicht angehen, dass die Universität für jeden zusätzlichen Wissenschaftler, den sie einstellt, mehr Studierende aufnehmen muss.“ Studierende an deutschen Unis müssten endlich in kleineren Gruppen lernen.

Leicht umzusetzen ist Schavans Initiative nicht. Denn die Kapazitätsverordnung geht auf ein bis heute gültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 zurück. Danach garantiert das Grundgesetz prinzipiell allen Studienberechtigten ein Hochschulstudium ihrer Wahl. Um die zu gewährleisten, müssten die Hochschulen die vorhandenen Lehrkapazitäten erschöpfend nutzen. Zulassungsbeschränkungen dürfe nur der Gesetzgeber mit gerichtlich nachvollziehbaren Kriterien erlassen. Daraus entstand die Kapazitätsverordnung, in der durch eine komplizierte Verrechnung von Lehrkräften und Sachmitteln im Verhältnis zu den Studienordnungen festgelegt wird, wie viele Plätze die Hochschulen anbieten müssen.

Dieser Hintergrund spielt auch bei der Frage eine Rolle, wie die Hochschulen die neuen Studiengebühren verwenden. Noch werden aus den Gebühren kaum neue wissenschaftliche Lehrkräfte oder gar Professoren bezahlt – weil nicht geklärt ist, ob Gerichte die Unis dann zwingen könnten, mehr Studierende zuzulassen. Das wäre von den Hochschulen nicht erwünscht, sie könnten dann die Betreuung der Studierenden kaum verbessern. Um diesem Effekt vorzubeugen, haben die Länder festgelegt, die aus den Gebühren finanzierten Maßnahmen dürften die Kapazitäten nicht beeinflussen – was von einigen Experten für verfassungswidrig gehalten wird. Niedersachsens Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) kündigte bereits an, er setze darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Kapazitätsfrage unter den veränderten Bedingungen neu klären werde. tiw

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