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Rektoren: Nicht an Masterplätzen sondern an Informationen mangelt es. Bachelor-Absolventen und Schulabgänger sollen in Zukunft besser beraten werden.

© Uwe Steinert

Hochschulrektorenkonferenz: Rektoren: Wer einen Masterplatz sucht, soll ihn finden

Bachelorabschluss in der Tasche - und dann? Viele Studenten haben Angst, keinen Masterplatz zu bekommen. Dem wollen die Hochschulrektoren nun entgegenwirken: Mit einem verbesserten Informationsangebot.

Gibt es zu wenige Masterplätze für alle Absolventen, die weiterstudieren wollen? Über die Zahl der Plätze in Masterstudiengängen hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) keinen Überblick, sagte Präsidentin Margret Wintermantel am Mittwoch in Berlin. Die Hochschulen wollten keine Zahlen nennen, weil unbesetzte Masterplätze unter dem Druck von Studienplatzklagen in Bachelorplätze umgewandelt werden müssten. Der Angst der Absolventen nicht im Master unterzukommen, sollten Hochschulen mit besseren Informationen über ihr Angebot begegnen.

„Wer einen Master anstrebt, soll auch einen Masterplatz finden“, sagte Wintermantel. Die Vielfalt der Angebote sei unübersichtlich. Wintermantel appellierte auch an die Schulen, Abiturienten bei der Studienfachwahl besser zu beraten. Bundeseinheitliche Zulassungsregeln, wie sie Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag fordern, lehnte Wintermantel ab. Die Hochschulen müssten weiterhin das Recht haben, ihre Studierenden nach eigenen Kriterien auszuwählen.

Foto: ddp
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Die Hochschulautonomie will die HRK mit einer jetzt beschlossenen Resolution stärken. Darin fordern die Rektoren von den Ländern, sich auf die Rechtsaufsicht über die Hochschulen zurückziehen und diesen alle Entscheidungen in Forschung und Lehre zu überlassen. Die Landesmittel müssten den Hochschulen als Globalbudget zur Verfügung gestellt werden. Was sie in einem Jahr nicht ausgeben können, sollten sie übertragen oder in Rücklagen fließen lassen können. Die Hochschulen sollten das Berufungs- und Ernennungsrecht erhalten, ebenso das Eigentum an den Liegenschaften. „Berechtigte Länderinteressen“ könnten über mehrjährige Zielvereinbarungen und Hochschulverträge gesichert werden. Die Hochschulen bräuchten Planungssicherheit, sagte Wintermantel. Nach Landtagswahlen dürften nicht jedes Mal die Hochschulgesetze geändert werden.

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