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Illegale Berliner Rückmeldegebühren: Student will Zinsen einklagen

Ein Berliner Anwalt hat im Zusammenhang mit den an Berliner Hochschulen illegal erhobenen Rückmeldegebühren Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dabei geht es um Zinsen auf die 1996 bis 2004 von Studierenden gezahlten Gebühren.

Sollte das Bundesverfassungsgericht ihm Recht geben, kämen auf die Hochschulen und damit auf das Land weitere Forderungen „in zweistelliger Millionenhöhe“ zu, erklärt Anwalt Steffen Micheel in einem Schreiben an Wissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann. In der Vergangenheit hätten „Oberlandesgerichte in ganz Deutschland fast ausnahmslos erklärt, dass im Falle eines unwirksamen Gebührengesetzes auch Zinsen zu erstatten seien“.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte dies im Fall eines Berliner Studenten nicht so gesehen. Zuvor hatte er nach Auskunft des Anwalts zwar erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen eine verzögerte Rückzahlung der Gebühren geklagt. Doch Zinsen in voller Höhe wurden ihm nicht zugebilligt. Die seit 1996 erhobenen Rückmeldegebühren von 100 DM beziehungsweise 51,13 Euro pro Semester hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2012 rückwirkend für ungültig erklärt.

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