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Auch Reisen ist während der Ausgangssperren nicht erlaubt.

© dpa/Roberto Pfeil

Innenministerium rät zu Umbuchungen: Ausgangssperren betreffen auch nächtliches Reisen

Ab Samstagnacht greift die Bundes-Notbremse. Sie beinhaltet unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr.

Die ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag greifende Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin.

„Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.“ Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten ab Samstag Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens.

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Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.

Die Regelung enthält eine Reihe von Ausnahmen. So ist der Aufenthalt auch während der Nachtstunden normalerweise zur Berufsausübung erlaubt, um das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder in medizinischen Notfällen bei Mensch und Tier. (dpa)

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