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Kein Gebührenerlass bei Turbo-Studium: Vier Semester studiert, elf bezahlt

Ein Turbo-Student muss die Gebühren für seine Privatuni voll zahlen - obwohl er sein Studium in vier statt in elf Semestern schaffte. Ein Gericht gab der Hochschule jetzt recht: Ihr stehe der gesamte Preis - 22 370 Euro - zu.

Ein schnelles Studium spart nicht automatisch Studiengebühren. Denn wer sein Studium an einer privaten Hochschule verkürzt, muss trotzdem die kompletten Studiengebühren zahlen. Das entschied am Mittwoch das Amtsgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Der Grund: Private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den Semesterbeiträgen staatlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis für das Studium.

In dem Fall hatte der Student Marcel Pohl neben seiner Ausbildung als Bankkaufmann in nicht einmal vier Semestern ein Bachelor- und ein Masterstudium der privaten Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Dortmund absolviert. Die Regelstudienzeit beträgt elf Semester. Nach dem Abschluss kündigte Pohl den Studienvertrag und stellte die Zahlungen der monatlichen Raten ein. Die Hochschule wollte das nicht akzeptieren und klagte dagegen – mit Erfolg.

Pohl hatte das Studium in nur vier Semestern geschafft, weil er es sich mit zwei Kommilitonen quasi teilte. Jeder besuchte nur ein Drittel der Veranstaltungen und informierte anschließend die anderen über den Stoff. Die drei machten sich auch zunutze, dass es deutschlandweit an 22 Standorten eine FOM-Zweigstelle gibt, indem sie Vorlesungen und Prüfungen an mehreren Zweigstellen absolvierten.

Die Richter argumentierten, Pohl habe durchaus die für den Abschluss notwendigen Leistungen der Hochschule in Anspruch genommen. Nur durch die Nutzung mehrerer Standorte sei ein so früher Abschluss möglich gewesen. Daher müsse Pohl auch den vereinbarten Preis zahlen. Dieser beträgt insgesamt 22 370 Euro. Die Hochschule forderte gerichtlich zunächst einen Teilbetrag von 2580 Euro nach. Jetzt könnte sie noch mehr verlangen, tausende Euro dürften offenstehen.

In Deutschland sind nach aktuellen Zahlen des Wissenschaftsrats etwa sechs Prozent der insgesamt mehr als 2,2 Millionen Studierenden an einer privaten Hochschule eingeschrieben. Insgesamt gibt es 109 private Hochschulen. In Berlin – wo es ebenfalls eine FOM-Zweigstelle gibt – ist der Markt mit 22 Privathochschulen überdurchschnittlich groß.

Müssten Abbrecher an Privatunis ebenfalls den gesamten Preis bezahlen? Nach Angaben der FOM-Hochschule werden von Abbrechern in der Regel keine Gebühren erhoben, schließlich würde auch die Hochschule nach dem Abbruch keine Leistungen mehr erbringen. Auch Pohl hatte sich in seiner Klage darauf berufen, er müsse das gleiche Recht wie ein Studienabbrecher haben, der seinen Vertrag kündigen dürfe. Hier sagte das Gericht, die Situation eines Studienabbrechers sei mit der Pohls unvergleichbar, weil ein Studienabbrecher gerade nicht alle für einen Abschluss notwendigen Leistungen der Hochschule in Anspruch nehme. dpa/tiw

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