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Sanierungsbedürftig? Steht eine solche Schule in einer finanzschwachen Kommune, soll sie bald Bundeshilfen bekommen dürfen.

© dpa/picture-alliance

Kooperationsverbot: Der Bund hilft den Schulen

Wie das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Schulfinanzierung durchlöchert werden soll

Darf der Bund bald in Schulbauten investieren – fällt also das Kooperationsverbot? Mit den Ländern, in denen die Union regiert, ist das nicht zu machen, hat Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) der „FAZ“ (Montagsausgabe) gesagt. Eine entsprechende Grundgesetzänderung wäre das „Schlimmste“. Damit reagierte Spaenle auf die Ankündigung des SPD-Vizefraktionsvorsitzenden Hubertus Heil vom Freitag, wonach das Kooperationsverbot mit dem jüngsten Beschluss der Regierungschefs zum Länderfinanzausgleich „Geschichte“ sei. Auch ein Sprecher der Staatskanzlei von Baden-Württemberg hatte den Jubel der SPD-Fraktion gegenüber dem Tagesspiegel als „voreilig“ bezeichnet.

Bayern ist "nicht restlos begeistert"

Baden-Württemberg war jedoch das einzige Land, das in einer Protokollnotiz zu dem Beschluss sanftes Missfallen bekundet hatte. Alle übrigen Regierungschefs – darunter Bayerns Horst Seehofer – hatten dem Beschluss zugestimmt. Gilt er für Bayern schon nicht mehr? Doch. Aus der bayerischen Staatskanzlei heißt es auf Anfrage: „Bei einer solchen historischen Einigung muss man auch Dinge mitmachen, von denen man nicht restlos begeistert ist.“ Nun komme es darauf an, wie genau der Beschluss ausgestaltet wird. Nach energischem Widerstand klingt dies nicht. In der SPD-Fraktion hält man das Gegrummel aus dem Süden und Südwesten denn auch eher für Theaterdonner. Im Grunde gehe es um die „Deutungshoheit“: Die langjährigen Verfechter des Kooperationsverbots wollten die Einigung nicht gerne als Ende des Kooperationsverbot verstanden wissen.

Als "finanzschwach" können viele Kommunen gelten - aber eben nicht alle

Tatsächlich ist die Einigung so formuliert, dass es in den Augen des Betrachters liegt, ob das Kooperationsverbot in Zukunft noch existiert oder nicht. Beschlossen wurde eine baldige Grundgesetzänderung, die dem Bund zusätzliche Kompetenzen bei der Mitfinanzierung „im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen“ geben soll. Als „finanzschwache Kommunen“ gelten sicher viele, aber eben nicht alle Kommunen – ein so geändertes Grundgesetz bliebe also hinter den Möglichkeiten des Bundes vor der Föderalismusreform zurück, als der Bund den Ländern und Gemeinden „bedeutsame Investitionen“ auch in der Fläche gewähren durfte. Die SPD-Fraktion hofft aber, dass ins Grundgesetz sogar die Formulierung „insbesondere finanzschwache Kommunen“ Eingang findet. Damit könnten auch finanzstarke Kommunen Bundesmittel für ihre Schulen erhalten, das Kooperationsverbot wäre nicht nur durchlöchert, sondern tatsächlich abgeschafft.

Berlin dürfte profitieren

Bleibt es bei den Bundeshilfen für „finanzschwache Kommunen“, hängt es von der Definition von „finanzschwach“ ab – und vom Umfang der Bundesmittel –, wie weit in die Fläche die Bundeshilfen verteilt werden können, wie weit das Kooperationsverbot also ausgehöhlt wird. Geplant ist, dass die neuen Bundeshilfen sich an dem bisher laufenden Bundesprogramm zur Förderung von finanzschwacher Kommunen orientiert. Dort bestimmen die Länder, welche Kommunen sie als finanzschwach betrachten. Die Mittel für dieses Programm hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble soeben von 3,5 auf 7 Milliarden Euro erhöht, auch bauliche Maßnahmen von Schulen können gefördert werden. Dass Berlin in den Genuss der Mittel kommt, kann ob seiner finanziellen Schwäche als sicher gelten.

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