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Recht auf Inklusion. Der Bund könnte Personal dafür finanzieren.

© dpa

Kooperationsverbot: Der Bund soll Schule machen

Die Grünen rütteln am Kooperationsverbot für Schule und Hochschule. Jetzt fordert auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung der Partei, der Bund müsse Geld für Ganztagsschulen oder die dauerhafte Förderung von Unis ausgeben dürfen.

Die etwa 50 Delegierten aus Landesverbänden und -fraktionen verabschiedeten am Wochenende in Berlin einstimmig ein Positionspapier. Es gehe aber „ausdrücklich nicht darum, die Kulturhoheit der Länder auszuhöhlen und dem Bund schleichend eine zentrale Steuerung des Bildungswesens zu übertragen“, heißt es in der Erklärung, die der Bundespolitiker Kai Gehring gemeinsam mit Sylvia Löhrmann, Schulministerin in NRW.

Gleichwohl müsse es dem Bund aber möglich sein, sich direkt an den Kosten für Schulen zu beteiligen, ohne dabei Umwege um die Verfassung zu suchen. So habe der Bund zwar die UN-Behindertenkonvention selbst beschlossen. Doch an den Kosten für die Integration von behinderten Schülern in die Regelschule könne er sich nicht beteiligen. Die AG kritisiert auch, dass es die Verfassung dem Bund nur erlaubt, „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ in Schulbauten zu investieren: „Bildung ist aber keine außergewöhnliche Notsituation oder Naturkatastrophe, sondern als zentrale Herausforderung gesamtstaatliche Daueraufgabe“, heißt es in dem Papier.

Mit Blick auf die Wissenschaft moniert die AG das Ende der Zweckbindung der Bundesmittel für den Hochschulbau Ende 2013. Auch müssten die Kooperationsregeln zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Bundesministerin Schavan dürfe nicht weiter nach „Gutsfrauenart“ „intransparente, willkürlich erscheinende Förderungen“ wie beim Kieler „Geomar“ oder der Berliner Charité ins Werk setzen. Vorschläge für eine Verfassungsänderung für die Wissenschaft macht die Bildungs-AG jedoch nicht, daran arbeitet die zuständige Hochschul-AG noch.

Ein geänderter zweiter Absatz des Artikels 91b würde es dem Bund erlauben, Personal in den Kitas und Schulen zu finanzieren, wenn das der „Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens“ dient. Die AG schlägt auch einen neuen Artikel 104c vor, der dem Bund erlauben würde, den Ländern „befristete oder dauerhafte Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens“ zu gewähren. Die Länder sollen nicht mehr einstimmig zustimmen müssen – schon eine Dreiviertelmehrheit soll reichen.

Die AG geht davon aus, dass die nötige Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag für eine Verfassungsänderung gute Chancen hat.

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