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Der gemeinsame Antrag der Berliner Universitäten für die Exzellenzstrategie.

© TU Berlin/Felix Noak

Kritik an Gesetzentwurf für BUA-Plattform: Knatsch um den Berliner Exzellenzverbund

Nach der HU lehnt auch die FU den Gesetzentwurf für die Plattform der Berlin University Alliance ab. Die TU ist milder, fordert aber ebenfalls Änderungen.

Nach den Mitgliedern der Humboldt-Universität fordern auch Freie Universität und Technische Universität Änderungen und mehr Mitsprachrecht bei der „Berlin University Alliance“ (BUA), dem Exzellenzverbund von FU, HU, TU und Charité.

Das wurde am Mittwoch in den Akademischen Senaten (AS) von FU und TU deutlich. Nach dem AS der HU lehnte auch der AS der FU den Gesetzentwurf der Wissenschaftsverwaltung zur „Kollaborationsplattform“ der BUA ab und forderte mehrere Änderungen.

Ganz soweit ging die TU zwar nicht – trotz eines grundsätzlich positiven Votums verlangten aber auch die TU-Mitglieder mehr Mitbestimmung für alle Statusgruppen der Unis.

Es geht um den Berliner Exzellenzverbund

Worum geht es? Die BUA, der in der Exzellenzinitiative erfolgreiche Zusammenschluss der drei Unis und der Charité, soll eine rechtliche Grundlage erhalten. Dafür will das Land demnächst per Gesetz die „Kollaborationsplattform“ ins Leben rufen, die die Zusammenarbeit von FU, HU, TU und Charité organisieren soll - die Plattform war schon im Exzellenzantrag der Berliner Unis vorgesehen, die Ausgestaltung aber nicht konkretisiert worden.

Zwar können die akademischen Senate der Unis letztlich nicht über den Gesetzentwurf für die Plattform entscheiden – das ist Sache des Abgeordnetenhauses –, sondern nur unverbindliche Stellungnahmen abgeben. Da die BUA aber von den Hochschulmitgliedern akzeptiert werden soll, dürfte der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller (SPD) das Gesetz kaum gegen einen großen Widerstand der Unimitglieder durchdrücken wollen.

Der FU-Präsident stört sich am Begriff "Kollaborationsplattform"

FU-Präsident Günter M. Ziegler sagte, mit der Plattform gelte es, administrative Hürden für eine effektive Zusammenarbeit zu überwinden, für die zum Teil Änderungen der Landesgesetzgebung notwendig seien. „Das ist das, was uns das Expertengremium und die Gutachter ins Stammbuch geschrieben haben – weshalb wir jetzt auf einem solchen Weg sind“, begründete Ziegler die Notwendigkeit der Plattform.

Er stieß sich aber unter anderem am Begriff „Kollaborationsplattform“. Dieser gehe „gar nicht“, sagte Ziegler, es handele sich wohl um eine Fehlübersetzung (im BUA-Antrag findet sich der englische Begriff "collaboration platform", die Red.). Kollaboration bedeute nach deutschem Verständnis die Zusammenarbeit von Kriegsgegnern, was die Zusammenarbeit der Universitäten nicht charakterisiere, sagte Ziegler.

Könnte die Plattform die Eigenständigkeiten der Unis bedrohen?

Recht einhellig war die Kritik der AS-Mitglieder daran, dass die Plattform womöglich die Eigenständigkeit der Universitäten bedrohen und zu einer „Superuni“ führen könne. Ein Personalvertreter fragte, ob der Entwurf den Unis vielleicht "zum Fraß vorgeworfen" wurde – um zu gucken, wie sie reagieren. Klar sei, dass Wissenschaftler bei der Plattform nicht angestellt werden dürfen, „die da nicht hingehören“.

Auch Ziegler sah die Gefahr, dass durch Mitgliedschaften mancher Wissenschaftler bei der Plattform eine Zweiklassengesellschaft entstünde. „Forschung findet an den Universitäten statt“, stellt er fest. FU-Kanzlerin Andrea Bör störte sich daran, dass noch nicht ganz klar sei, wer den Haushalt der Plattform verantworte.

Gefordert wird mehr Mitbestimmung

Die Plattform soll als eine Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet werden und ist eine gemeinsame Gliedkörperschaft, also eine Tochter, von FU, HU, TU und Charité. Entscheidungen in der Plattform soll dem Gesetzentwurf zufolge ein Vorstand fällen, in dem die drei Unipräsident*innen und der Charité-Vorstandsvorsitzende sitzen. Ihnen steht der „Wissenschaftliche Rat“ zur Seite – mit je einem Dekan, einer Vertretung der Senate der Unis sowie je einer Wissenschaftlerin und je einem Nachwuchsforscher der Universitäten.

FU-Studierendenvertreter Janik Besendorf forderte, der geplante Wissenschaftliche Rat bräuchte Kontrollfunktionen gegenüber dem Vorstand – er müsse etwa Anfragen an den Vorstand stellen können. „Geplant war eine administrative Plattform“ – die sei es nach dem aktuellen Entwurf aber nicht.

In seiner konsensualen Stellungnahme forderte der FU-AS schließlich eine Institutionalisierung der BUA-Geschäftsstelle, die die Autonomie der Hochschulen wahre, die Beteiligung der Gremien der BUA-Partnerinnen sicherstellt und die sich auf administrative Aufgaben beschränkt.

Die TU sieht den Gesetzentwurf "grundsätzlich positiv"

Mehr Mitbestimmung aller Statusgruppen wünscht sich auch der AS der TU, selbst wenn dort der Gesetzentwurf „grundsätzlich positiv“ gesehen wird.

So will die TU Studierende im wissenschaftlichen Rat der Plattform sehen – gerade weil die BUA ja Projektwerkstätten für Master-Studierende anbieten soll, wie Studierendenvertreter Gabriel Tiedje sagte. Ebenso müsse die Politik über die Berücksichtigung von nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern „geeignet entscheiden“, wie es in der Stellungnahme heißt. Die TU-Mitglieder legen ebenso Wert drauf, dass der AS über die Vertreter des Wissenschaftlichen Rats bestimmt, was im Gesetzentwurf so bisher nicht vorgesehen ist.

TU-Präsident Christian Thomsen signalisierte, sich für alle diese Forderungen stark zu machen. Dabei warb er im Verlauf der Sitzung mehrfach darum, dass die TU anders als die HU den Gesetzentwurf für die Plattform nicht grundsätzlich ablehnen solle.

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