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Eine Labormitarbeiterin im weißen Kittel und mit blauen Handschuhen schreibt mit einem Stift auf einem Klemmbrett.

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Kritik des Bundesrechnungshofs: Außeruniversitäre horten Bundesmittel

Der Bundesrechnungshof hat über eine Milliarde Euro nicht ausgegebener Fördergelder bei den Wissenschaftsorganisationen entdeckt - und spricht von "Überfinanzierung".

Die Außeruniversitären sind gut alimentiert – vielleicht zu gut, wie jetzt ein Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt. Die Max-Planck-Gesellschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft sowie auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft profitieren von einer jährlichen Erhöhung ihrer Haushaltsmittel um drei Prozent. Das sichert ihnen der Pakt für Forschung und Innovation, der das deutsche Wissenschaftssystem international wettbewerbsfähiger machen soll.

Nach Plänen der Union für die nächste Legislaturperiode könnte es den Wissenschaftsorganisationen bald sogar noch besser gehen: Wie schon einmal von 2011 bis 2015 sollen ihre Haushalte jährlich um fünf Prozent steigen. Massive Kritik des Bundesrechnungshofs an einer „Überfinanzierung“ lässt aber daran zweifeln, ob das Geld überhaupt gebraucht wird.

Mittelansammlung nicht "primär wissenschaftsspezifisch" begründet

Fest steht für den Rechnungshof, dass die Forschungsgemeinschaften eine „Bugwelle“ nicht verbrauchter Mittel vor sich herschieben. Es geht um 1,04 Milliarden Euro, die sie in den vergangenen vier Jahren nicht ausgegeben haben. Diese „Mittelansammlung“ lasse sich „nicht primär auf wissenschaftsspezifische Gründe“ zurückführen, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, der dem Tagesspiegel vorliegt. Eine Prüfung habe ergeben, dass Mittel häufig „für noch nicht ausreichend umsetzungsreife Projekte“ veranschlagt werden. Wie hoch die Rückstellungen im Einzelnen sind, lasse sich aus den Monitoringberichten nicht transparent ablesen, kritisiert der Rechnungshof.

Bei ihren Ausgaben haben die Wissenschaftseinrichtungen seit 2013 weitgehend freie Hand. Durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz sicherte ihnen der Bund Globalhaushalte für ihre Personal-, Sach- und Investitionsmittel zu.

Der Bundesrechnungshof sieht einen Zusammenhang zwischen den „stetig wachsenden Zuwendungen“ und der Freiheit durch die Globalhaushalte. „Die Möglichkeiten von Wissenschaftseinrichtungen, die Mittel effizient für die vorgesehenen Zwecke und Projekts zu verwenden“, hätten „mit dem Anstieg der Zuwendungen nicht immer Schritt gehalten“. Die daraus resultierende „Überfinanzierung“ könnte dazu führen, „dass nicht zwingend notwendige und unwirtschaftliche Maßnahmen finanziert werden“. Weil die Wissenschaftsorganisationen die nicht verbrauchten Mittel als „Selbstbewirtschaftungsmittel“ behalten können, werde der „Zwang zu zeitlich und sachlich genauer Planung“ zusätzlich geschwächt.

Der Rechnungshof empfiehlt, dass Mittel auch zurückfließen könnten

Der angesammelte Betrag von über einer Milliarde Euro entspreche fast dem Mittelaufwuchs der Organisationen von 2012 bis 2016, heißt es. Ein „Ansparprinzip“ hält der Bundesrechnungshof aber für nicht zulässig. Selbstbewirtschaftungsmittel, die aus geplanten, aber nicht erfolgten Ausgaben gebildet werden, dürften nur für besondere Anforderungen des Wissenschaftsbetriebs ausgegeben werden, nicht aber als „allgemeine Reserven für beliebige unvorhergesehene Ausgaben“.

Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind gravierend. Der Bundestag könnte den Anstieg der Reserve-Mittel bremsen, indem es die staatlichen Zuwendungen nur teilweise zur Selbstbewirtschaftung zulasse. Grundlage dafür müsse ein verbesserter Monitoringbericht der Wissenschaftsorganisationen sein, indem jede Organisation nicht ausgegebene Mittel im Einzelnen dokumentieren muss. Zudem sollte der „Rückfluss in den Bundeshaushalt nicht ausgeschlossen bleiben“. Das Bundesforschungsministerium hält die Empfehlungen dem Bericht zufolge „teilweise für zu weitgehend“. Es wolle aber die Ausgaben-Entwicklung genauer verfolgen und verzögerten Investitionen entgegenwirken.

"Kein Freibrief für das Horten von öffentlichen Mitteln"

Die Grünen im Bundestag fordern klare Konsequenzen. „Ab einer gewissen Höhe müssen die Mittel wieder zurück in den Bundeshaushalt fließen können“, sagt Ekin Deligöz, Mitglied des Haushaltsausschusses. Der Pakt für Forschung und Innovation dürfe „kein Freibrief für das Horten von öffentlichen Fördermitteln“ sein.

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