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Wissen: Mehr Freiheit für die Forschung

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen ihre Finanzmittel künftig flexibler einsetzen können. Das sieht der Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen ihre Finanzmittel künftig flexibler einsetzen können. Das sieht der Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Überflüssige Regularien würden abgebaut und Leistungsanreize verstärkt, erklärte dazu das Bundesforschungsministerium (BMBF). So dürften Fördergelder künftig über das Jahr der Bewilligung hinaus verwendet werden, Drittmittel können auch in Personalausgaben fließen. Profitieren sollen unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Frauenhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft.

Der Gesetzentwurf geht auf eine Pilotphase zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz zurück, in der seit 2008 Elemente der Neureglungen erprobt wurden – mit Erfolg, wie das BMBF erklärt. Die Wissenschaftsorganisationen begrüßten die Gesetzesinitiative am Mittwoch als „wichtiges Signal für die Stärkung von Wissenschaft und Forschung“. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnte davor, dass die Außeruniversitären die neuen Freiheiten nutzen könnten, um Beschäftigungsbedingungen weiter zu destabilisieren. -ry

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