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Zwei junge Frauen gehen mit beladenen Mensa-Tabletts durch einen Raum.

© Uwe Zucchi/dpa

Mensakrise zwischen Berlin und Potsdam beigelegt: Mobile Studierende müssen beim Essen nicht mehr doppelt zahlen

Als Mensa-Esser in Berlin doppelt zahlen, nur weil du in Potsdam eingeschrieben bist? Damit ist jetzt Schluss - nach fast drei Jahren Mensa-Krise zwischen den Nachbarstädten.

„Lass’ mich dich in die wunderbare Welt der HU Nord entführen“, postet eine Berliner Studentin an ihre Potsdamer Kommilitonin. Ein Student schreibt: „Yippie, Essen in der Bib gerettet!“ Grund für die freudigen Kommentare und vielen Likes auf der Facebook-Seite des Studentenwerks Potsdam ist eine Einigung mit Berlin: Seit kurzem müssen Studierende aus der jeweils anderen Stadt in der Mensa nicht mehr den gut doppelt so teuren Gästepreis für ihr Essen zahlen, sondern werden zu denselben Konditionen bedient, wie die ortsansässigen Studierenden.

Nach fast drei Jahren haben Berlin und Potsdam ihre kuriose Mensakrise jetzt beigelegt. Über das Ende „der unseligen Zeit“ freut sich auch Gudrun Wewetzer, Sprecherin des Studentenwerks Potsdam. „Die Leute waren schon echt sauer.“

Rechnungshöfe kritisierten die Subventionierung von Pendlern

Dass Studierende zwischen Potsdam und Berlin pendeln, mal hier und mal dort zum Lernen in der Bibliothek sitzen oder ein Seminar besuchen, ist Alltag. In Berlin zu studieren und in Potsdam zum Studentenpreis zu essen, war jahrelang ebenso selbstverständlich wie in anderen Bundesländern. Bis der Landesrechnungshof von Nordrhein-Westfalen monierte, auswärtige Studierende könnten nicht Vergünstigungen erhalten, für die sie nicht den Sozialbeitrag an das örtliche Studentenwerk gezahlt hätten.

Auch andere Rechnungshöfe kritisierten die Subventionierung von Pendlern. In Hochschul- und Studentenwerksgesetzen war das auch schon immer restriktiv geregelt, aber jahrzehntelang wurden Gäste, die einen Studentenausweis vorzeigen konnten, freundlich durchgewinkt. Zum Start des Wintersemesters 2012/13 reagierte die Berliner Wissenschaftsverwaltung, untersagte dem hiesigen Studentenwerk die bisherige laxe Praxis. Potsdam zog nach.

Unzumutbare Preise, aber zuerst mussten Gesetze geändert werden

Zwar war man sich schnell einig, dass der hohe Gästepreis – in Potsdam sind es zwischen 3,50 bis 5 Euro statt 1,40 bis 2,50 für ein Hauptgericht – für Studierende aus der jeweiligen Nachbarstadt unzumutbar sei. Doch zuerst mussten das Brandenburgische Hochschulgesetz und das Berliner Studentenwerksgesetz geändert werden, um eine für die Rechnungshöfe unangreifbare Lösung zu finden. Brandenburg war schneller, hatte sein Gesetz schon 2014 fertig, Berlin schaffte es erst im Februar dieses Jahres. Mit den beiden Gesetzesnovellen können die Studentenwerke untereinander Kooperationsvereinbarungen schließen. Das ist jetzt in Berlin und Potsdam geschehen, die Studierenden essen in allen Mensen beider Städte wieder zum ermäßigten Preis.

Studenten der meisten Privatunis zahlen weiter doppelt

Eine Minderheit bleibt allerdings ausgeschlossen: Studierenden an Privathochschulen wird die Ermäßigung nur gewährt, wenn ihre Hochschule mit dem Studentenwerk kooperiert und den Sozialbeitrag für den Mensabesuch und Beratungsangebote zahlt. Solche Verträge haben bislang fünf Private mit dem Berliner Studentenwerk, darunter die Hochschule für angewandte Pädagogik und die Hertie School of Governance, sagt Jürgen Morgenstern, Sprecher des Berliner Werks. Aber auch Studierende staatlicher brandenburgischer Hochschulen jenseits von Potsdam, etwa aus Frankfurt (Oder) oder Cottbus, müssen weiterhin den höheren Gästepreis zahlen.

"Bundesweite Mensanutzung für mobile Studierende" gefordert

Doch auch sie sollen mittelfristig einbezogen werden – mit landesweiten Regelungen in ganz Deutschland. Die Studentenwerke haben die Länder bei ihrer Mitgliederversammlung im Dezember 2015 aufgefordert, die „bundesweite Mensanutzung für mobile Studierende“ zu ermöglichen. Sie müssten die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, „um allen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen sozialbeitragszahlenden Studierenden standortunabhängig studentische Essenspreise in der Mensa anbieten zu können“.

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