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Mit Macht. Der Asta der TU spricht von einem „historischen Zeichen für mehr Demokratie“. Im Bild eine studentische Vollversammlung 2004 an der TU.

© Mike Wolff

Mitbestimmung an Unis: Mehr Stimmen für TU-Studenten

Die gleiche Zahl der Sitze, das gleiche Stimmrecht für Professoren, Studierende und Mitarbeiter: Im Erweiterten Akademischen Senat der TU hat sich eine alte Forderung linker Studenten und Hochschulpolitiker durchgesetzt. Doch die Rechtslage ist unklar.

Studentische Vertreter an der TU Berlin haben die Viertelparität durchgesetzt. Diese Besetzung von Gremien, nach der Professoren, akademische Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter und Studierende die gleiche Anzahl von Sitzen und Stimmen haben, ist eine alte Forderung von links. Gegner führen an, sie mache die Hochschulen unregierbar. Beschlossen wurde die Viertelparität am Mittwoch im Erweiterten Akademischen Senat (EAS), der unter anderem das Präsidium wählt, über die Grundordnung beschließt und den Rechenschaftsbericht des Präsidenten erörtert. Der Asta spricht von einem „historischen Zeichen für mehr Demokratie“.

Künftig sollen die vier Gruppen mit je 15 Mitgliedern vertreten sein; bisher ist die Professorenmehrheit mit 31 Hochschullehrern und je zehn Vertretern der anderen Gruppen gesichert. Für die neue Grundordnung der TU, in der auch die Viertelparität im EAS enthalten ist, stimmten 35 Mitglieder, dagegen 22. Ob die Viertelparität Realität wird, ist aber fraglich. Im Vorfeld hatte das Präsidium eine „Rechtseinschätzung“ der Wissenschaftsverwaltung eingeholt. Demnach wäre eine Viertelparität im EAS rechtswidrig, sagt TU-Präsident Jörg Steinbach. Den Beschluss wird jetzt die Verwaltung offziell juristisch prüfen. Der Asta kündigt an, „im Notfall durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht“ gehen zu wollen.

Der Knackpunkt ist die Frage, ob sich der EAS mit Forschung und Lehre sowie mit der Berufung von Professoren befasst. Denn das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) schreibt in solchen Gremien für die Hochschullehrer „die Mehrheit der Sitze und Stimmen“ vor. Dies hatte der damalige Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) 2011 bei der Novellierung durchgesetzt. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973. Danach müssen in Hochschulgremien, die unmittelbar über die Lehre befinden, die Professoren die Hälfte der Stimmen haben. Geht es um Forschung und Berufungen, müssen sie die Mehrheit haben.

Nach der Einschätzung der Verwaltung gilt das Mehrheitsgebot für den EAS, sagt Steinbach. Die Studierenden sehen es anders. Der EAS sei nicht mit der Gestaltung von Studiengängen oder Berufungsfragen befasst. Der TU-Präsident plädiert für einen Kompromiss, nach dem die Professoren nur noch 30 Stimmen hätten und die anderen Gruppen wie bisher je zehn Stimmen.

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