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Der Düsseldorfer Dekan Bruno Bleckmann spricht in Mikrophone.

© dpa

Nach dem Fall Annette Schavan: Dekan fordert Ende der Kritik am Verfahren

In der Plagiatsaffäre um Annette Schavan hat der Vorsitzende des Wissenschaftsrats wiederholt das Verfahren an der Uni Düsseldorf kritisiert. Bruno Bleckmann, der zuständige Dekan, hat Wolfgang Marquardt jetzt aufgefordert, dies künftig zu unterlassen.

Für die Universität Düsseldorf ist der Fall Annette Schavan noch nicht beendet. Der Dekan der für das Plagiatsverfahren zuständigen Fakultät, Bruno Bleckmann, veröffentlichte auf der Homepage der Fakultät jetzt zwei Briefe. Darin verteidigt er das Vorgehen der Fakultät und übt an Kritikern seinerseits vehement Kritik. Eines der Schreiben trägt das Datum 15. April und ist an den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Wolfgang Marquardt, gerichtet (hier), das andere ging an den Chefredakteur der „Rheinischen Post“, Michael Bröcker (hier).
Der Brief an Marquardt bezieht sich zunächst auf dessen Äußerungen in der „Zeit“ vom 20. März (hier). An diesem Tag entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht über Schavans Klage gegen die Aberkennung ihres Doktorgrads. Marquardt wird in dem Artikel damit zitiert, zukünftige Plagiatsverfahren an Universitäten müssten anders verlaufen als die bisherigen. „Begutachter, Bewerter und Entscheider“ sollten getrennt vorgehen, ein „Mehraugenprinzip“ müsse gewährleistet werden, Arbeiten dürften nicht bloß „über eine formalistische Textanalyse“ bewertet werden. Diese Äußerungen habe Marquardt schon im Januar 2013 vorgebracht, schreibt Bleckmann.

"Textplagiate aus angeblich historischer Perspektive relativiert"

Marquardts Äußerungen seien aber „hochschulrechtlich“ nicht haltbar. Sie ordneten sich „in eine breitere Strömung der permanenten Demonstration nachträglicher Kritik und der Nichtakzeptierung unserer Entscheidung ein“. So habe der Wissenschaftsrat unter Marquardts Ägide im vergangenen Sommer eine Veranstaltung abgehalten, „die offenkundig zu Alternativen der Bewertung früherer Dissertationsplagiate führen sollte“. Ihre „Krönung“ habe die Veranstaltung, zu der Vertreter der Universität Düsseldorf nicht eingeladen gewesen seien, „in einem vermeintlich wissenschaftsgeschichtlichen Vortrag“ gefunden, „der der Relativierung der Bedenklichkeit von Textplagiaten aus angeblich historischer Perspektive diente“.

Kritik an der Uni "als Privatperson unbenommen"

Die „erstaunlichen Thesen“, wonach erziehungswissenschaftliche Dissertationen aus den späten siebziger und frühen achtziger Jahren anders eingeordnet werden müssten, seien dort „anscheinend unwidersprochen geblieben“. Bleckmann verweist auf das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Die Richter hatten erklärt, dass selbst wenn damals in der Erziehungswissenschaft die von Schavan in ihrer Dissertation von 1980 teilweise angewandten Zitierpraktiken verbreitet gewesen sein sollten – was die Richter keineswegs annehmen – diese rechtswidrig gewesen wären, weil sie gegen das „Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit“ verstoßen hätten.

„Als Privatperson ist es Ihnen natürlich unbenommen, die Philosophische Fakultät Düsseldorf zu kritisieren“, schreibt Bleckmann. Doch als Vorsitzender des Wissenschaftsrats dürfe Marquardt wohl kaum „hartnäckig und wiederholt Reformbedürftigkeiten“ anmelden, „obwohl das Düsseldorfer Verfahren in Wirklichkeit analog zu anderen, vom Wissenschaftsrat niemals kritisierten Entziehungsverfahren (z.B. Koch-Mehrin) abgelaufen ist“. Wenn Verfahren an Universitäten uneinheitlich durchgeführt oder teilweise auch unterlassen würden, liege dies keineswegs an fehlenden Standards. Vielmehr würden einige Fakultäten „in diesen immer unangenehmen Fällen rechtsfehlerhaft entscheiden“, andere lieber gar nicht.

Allein relevant sei die Frage, ob getäuscht wurde oder nicht

Die Feststellung von Textplagiaten erfordere jedenfalls anders als von Marquardt insinuiert „keine besonderen Subtilitäten“. Die „allein relevante Frage, ob getäuscht wurde oder nicht“, werde niemals anders „als durch einen genauen Vergleich“ geklärt werden können. Auch Marquardt werde nichts anderes darlegen können, schreibt Bleckmann, „jedenfalls dann nicht, wenn Sie nicht das gesamte akademische Prüfungswesen in schweres Fahrwasser bringen und bekannte Plagiatsexkulpationen salonfähig machen wollen“. Der „Rheinischen Post“ wirft Bleckmann vor, „in unbelehrbarer und ziemlich unfairer Weise“ monatelang den Rektor der Universität Düsseldorf, Michael Piper, dafür angegriffen zu haben, dass er „sich stets in korrekter Weise schützend vor das Verfahren gestellt hat“.

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