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Nach Guttenberg: Doktoranden sollen Eid leisten

Alle Doktoranden sollen eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass sie ihre Arbeit selbstständig verfasst haben, fordern Experten. Hätte Guttenberg eine abgeben müssen, hätte das ganz andere gerichtliche Konsequenzen gehabt.

Die eidesstattliche Erklärung fordern sowohl der Deutsche Hochschulverband als auch die Wissenschaftspolitikerin Krista Sager (Grüne). Anlass ist die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Wenn zu Guttenberg wie an manchen Hochschulen üblich nicht nur eine ehrenwörtliche, sondern eine eidesstattliche Erklärung hätte abgeben müssen, „hätte dies ganz andere gerichtliche Konsequenzen gehabt“, erklärte Sager. Durch den „erwiesenen Täuschungsversuch“ sei vor allem Schaden für die Wissenschaft entstanden. Sager fordert, die Regeln für Promotionen bundesweit anzugleichen. Bislang verfahren die Unis und ihre Fakultäten nicht einheitlich.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) kritisiert, dass der Wissenschaftsrat die eidesstattliche Erklärung in seiner Position zur Promotion ablehnt. Wolfgang Marquardt, der Vorsitzende des Gremiums, hatte das damit begründet, eine „Verrechtlichung“ entziehe den Universitäten die letzte Zuständigkeit über das Verfahren. DHV-Präsident Bernhard Kempen erklärte hingegen: „Blender, die akademische Grade entwerten und deren legitime Träger diskreditieren, müssen auch durch Sanktionsmechanismen in die Schranken gewiesen werden“.

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