Uni-Rektoren informieren über Anerkennung des Auslandsstudiums
Studienleistungen aus dem Studium im Ausland müssen von der deutschen Heimathochschule anerkannt werden, sofern die Hochschulen nicht beweisen können, dass ein „wesentlicher Unterschied“ zu ihren Anforderungen besteht. Darauf weist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hin. Zur Information der Studierenden über ihre Rechte sind nun ein Flyer und ein Leitfaden erschienen (www.hrk-nexus.de/anerkennung). Tsp
GEW: „Prekäre Beschäftigung am Goethe-Institut beenden“
Die GEW fordert den Vorstand des Goethe-Instituts auf, mit ihr über tarifvertragliche Regelungen für die Honorarkräfte zu verhandeln, die überwiegend Deutsch als Fremdsprache unterrichten. Das Honorar von 26,60 Euro und 32,80 Euro entspreche nicht dem Gehaltsniveau akademisch ausgebildeter Fachkräfte. Das Goethe-Institut beteilige sich nicht an den Kosten der Renten- und Krankenversicherung, es fehle eine Urlaubsregelung. Tsp
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