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Nachwuchsforscher: Bund gegen Prekariat in der Wissenschaft

Der Bundestag fordert die Wissenschaftseinrichtungen und die Länder auf, die unsichere Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern.

Der Bundestag fordert die Wissenschaftseinrichtungen und die Länder auf, die unsichere Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Die Dauer der Verträge solle „grundsätzlich“ dem für das Qualfikationsvorhaben erforderlichen Zeitbedarf entsprechen. Sollte das nicht möglich sein, sollte eine Perspektive über Anschlussverträge bestehen, heißt es in dem Beschluss, den die schwarz-gelbe Koalition in der Nacht zum Freitag fasste. Um Daten über Promovierende zu gewinnen und den Doktoranden „konkrete Rechte“ an der Uni zu verschaffen, soll ein einheitlicher Doktorandenstatus eingeführt werden.

Die Länder sollten die Personalstruktur besonders an Hochschulen weiterentwickeln. Karrieren müssten auch jenseits der Professur möglich sein. Dauerstellen „für reine Lehrtätigkeiten ohne Forschungsbezug“ lehnt die Koalition allerdings ab. Sie schlägt als unbefristete Position für „die besten Nachwuchswissenschaftler“ die „Associate-Professur“ mit „W2- oder gar W3-Besoldung“ vor, die schließlich in den Ruf auf eine volle W3-Professur münden soll.

Die Juniorprofessur soll „flächendeckend in einer Assistenzprofessur aufgehen“: „Mit dieser Änderung soll insbesondere in Anlehnung an den amerikanischen assistant professor oder den französischen professeur assistant eine größere internationale Vergleichbarkeit hergestellt werden“, heißt es in dem Beschluss. Bei den Juniorprofessuren variierten die Beschäftigungsbedingungen aufgrund der unterschiedlichen Landeshochschulgesetze sehr stark. Die Koalition empfiehlt auch, für den Nachwuchs langfristige Perspektiven durch den tenure track (dauerhafte Anschlussbeschäftigung ohne Ausschreibung) zu schaffen. Dieser dürfe aber nicht als automatische Beförderung auf eine Professur missverstanden werden.

Die GEW begrüßte, dass der Bundestag „den Wissenschaftseinrichtungen für ihre ,übermäßige Befristungspraxis’ die gelbe Karte“ gezeigt hat, wie Andreas Keller vom GEW-Vorstand am Freitag erklärte. Allerdings habe der Bundestag keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben beschlossen. Der Parlamentsbeschluss sei „in weiten Teilen ein Appell an die Wissenschaftseinrichtungen“. Die GEW sympathisiert mit weitergehenden Anträgen der SPD und den Grünen, die im Bundestag aber keine Mehrheit bekamen. akü

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