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Nachwuchsforscher: Wissenschaftler im Prekariat

Mehr und mehr Nachwuchsforscher arbeiten auf Kurzzeit-Stellen. Das ist unanständig, finden Experten. Jetzt soll Bewegung in die Debatte kommen. "Selbst vom Bäcker um die Ecke verlangen wir doch, dass er unbefristet beschäftigt", heißt es etwa in der SPD.

Ihr Vertrag läuft nur ein paar Monate und sie wissen nicht, ob sie jemals eine feste Stelle bekommen. Was immer mehr Menschen betrifft, die unter der Perspektivlosigkeit in der Zeitarbeit leiden, gilt zunehmend auch für Wissenschaftler. Mitarbeiter an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen sehen sich häufig nicht als hoffnungsvollen wissenschaftlichen Nachwuchs, sondern als „Wissenschaftsprekariat“. Sie haben ein Studium abgeschlossen, eine Doktorarbeit geschrieben, sie lehren und forschen und sind erfolgreich im Beantragen von Drittmittelprojekten. Unterhalb der Professur aber haben sie kaum eine Chance auf eine Dauerstelle. Und wenn es mit der Karriere in der Wissenschaft nicht klappt, sind sie oft schon zu alt für den Quereinstieg in andere Berufsfelder.

„Es ist unanständig, wie mit Nachwuchswissenschaftlern umgesprungen wird“, sagte der Hochschulexperte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Andreas Keller, am Mittwoch bei einer Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Bundestags. Die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse bedrohten „die Kontinuität und Qualität der Wissenschaft in Deutschland“.

Tatsächlich sind 83 Prozent der bundesweit rund 150 000 hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen befristet beschäftigt. Gut die Hälfte der Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Das geht aus einer Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) im Auftrag des Bundesforschungsministeriums hervor, die im Bildungsausschuss diskutiert wurde. Untersucht haben die Hochschulforscher, wie sich das 2007 in Kraft getretene „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ ausgewirkt hat.

Mit dem Gesetz wurde die umstrittene 12-Jahres-Regelung bei der Befristung weiterentwickelt. Seit 2007 können Nachwuchswissenschaftler zwar weiterhin bis zu sechs Jahren vor der Promotion und bis zu sechs Jahren nach der Promotion (in der Medizin bis zu neun Jahren) befristet beschäftigt werden. Doch für zwei Gruppen gibt es die Möglichkeit zur Verlängerung: Projektmitarbeiter können länger befristet beschäftigt werden, solange Drittmittel vorhanden sind. Und für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Kinder unter 18 Jahren betreuen, kann die Frist um zwei Jahre pro Kind verlängert werden.

Die Drittmittelbefristung werde von Hochschulen und außeruniversitären Instituten intensiv genutzt, sagt Georg Jongmanns vom HIS. Von der „familienpolitischen Komponente“ dagegen werde nur in ein bis zwei Prozent der Arbeitsverträge Gebrauch gemacht. GEW und Grüne kritisieren, dass Beschäftigte mit Kindern keinen Rechtsanspruch auf die Verlängerung haben, sondern diese mit ihren Arbeitgebern aushandeln müssen. Und die würden entsprechende Anträge meist ablehnen.

Sein Kernziel, ein ausgewogenes Verhältnis von befristeten zu unbefristeten Stellen an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu fördern, habe das Gesetz verfehlt, sagt Andreas Keller von der GEW. Das Verhältnis habe sich im Gegenteil auf den Kopf gestellt. Kamen 2007 noch fünf befristete Stellen auf eine unbefristete, waren es 2010 bereits acht befristete Stellen.

Die Hochschulen erklären dies mit der sinkenden staatlichen Grundfinanzierung für die Forschung und mit der stetig steigenden Drittmittelfinanzierung. Ursula Nelles, Rektorin an der Uni Münster, beruft sich auf „knappe Ressourcen“, die zu „Zeitschnipseln“ bei den Verträgen oder zur Teilung einer Stelle unter mehreren Doktoranden führen. Grundsätzlich aber sei die Befristung ein selbstverständlicher Bestandteil von Qualifikationen in der Wissenschaft. Ulrich Preis, Jurist an der Uni Köln und an der Ausarbeitung des Zeitvertragsgesetzes beteiligt, warnt die Rektoren denn auch angesichts immer größer werdender befristeter Mittel, „nicht in die Falle der Entfristung zu laufen“.

Die außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen zeigen sich offener für Veränderungen. Ändern solle sich etwas für Doktoranden, die sich mit Kurzfristverträgen finanzieren, sagt Karl Ulrich Mayer, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft. Promovierenden sollte eine Stelle für drei Jahre garantiert werden. Dazu müsse die Promotionsförderung Sache der Kernhaushalte der Institute werden. Problematisch seien auch zu kurze Vertragslaufzeiten in der Postdoc-Phase, sagt Mayer. Vorbild sei hier die Max-Planck-Gesellschaft, die die Zahl der Dauerstellen erhöht habe, um Nachwuchswissenschaftlern eine Karriereperspektive zu geben.

Auch in der Politik bewegt sich etwas. Die Oppositionsparteien im Bundestag haben in den vergangenen Monaten Anträge eingebracht, in denen sie bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs fordern. Jetzt solle auch ein gemeinsamer Antrag der Regierungsparteien folgen, sagte Stefan Kaufmann, für die CDU im Bildungsausschuss, dem Tagesspiegel. „In der wissenschaftlichen Zeitarbeit wird viel Missbrauch betrieben.“ Da sei man „gar nicht so weit weg von der GEW“.

Als Grundkonsens über die Parteigrenzen hinweg kristallisiert sich heraus, dass die Vertragslaufzeiten an die Laufzeit von Drittmittelprojekten oder von Qualifikationsvorhaben gekoppelt werden sollen. Bewilligt also die DFG einen Sonderforschungsbereich für sechs Jahre, sollen wissenschaftliche Mitarbeiter Verträge über sechs Jahre erhalten.

Die Grünen fordern darüber hinaus eine Mindestlaufzeit aller Zeitverträge von zwei Jahren. Doch derzeit dürfen Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber keine Mindestvertragsdauer aushandeln. Dass diese Tarifsperre fallen müsse, ist eine der Hauptforderungen des von der GEW initiierten Templiner Manifests, das seit 2010 fast 8000 Menschen unterschrieben haben. Als Anreiz, Dauerstellen unterhalb der Professur zu schaffen, schlagen die Gewerkschaft und die Oppositionsparteien zudem einen Risikoaufschlag vor, den Hochschulen bei öffentlichen Drittmittelprojekten erhalten sollen, wenn sie eine befristete in eine unbefristete Stelle umwandeln. „Selbst vom Bäcker um die Ecke verlangen wir doch, dass er unbefristet beschäftigt“, sagt Swen Schulz (SPD). Seine Fraktion forderte am Mittwoch eine Novelle des Zeitvertragsgesetzes, die von der Streichung der Tarifsperre bis zur Schaffung von Dauerstellen für Daueraufgaben zentrale Forderungen der Initiativen aufnimmt.

An den Dauerstellen scheiden sich die Geister. „Wir wollen nicht wieder einen großen akademischen Mittelbau“, sagt Stefan Kaufmann von der CDU. Stattdessen will er unbefristete W2-Professuren mit einem Tenure Track zur W3-Professur fordern. Bis zu einem Drittel der Postdocs könnten solche Stellen angeboten werden, „um die Besten an den Unis zu halten“.

Auch in den Ländern gibt es neue Koalitionen für die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Am weitesten geht Grün-Rot in Baden-Württemberg. Im Koalitionsvertrag wird die „Flexibilisierung und Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse“ kritisiert. In den kommenden fünf Jahren solle die Zahl der unbefristeten Mittelbaustellen erhöht werden. Rot-Grün in Rheinland-Pfalz will mit den Hochschulen Zielvereinbarungen über die Personalentwicklung schließen und „Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler erarbeiten“. Im Berliner Koalitionsvertrag heißt es, „kurze Vertragslaufzeiten“ sollten vermieden werden.

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