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Neue W-Besoldung: NRW zahlt Professoren mehr

Bundesweit warten Professoren gespannt, wie die Länder die W-Besoldung neu regeln. In Nordrhein-Westfalen beschloss das Kabinett jetzt den Gesetzentwurf. Dort soll ein W-3-Professor künftig 5278,75 Euro Grundgehalt bekommen.

Das Kabinett in Nordrhein-Westfalen hat die Reform der Professorenbesoldung auf den Weg gebracht. Danach sollen die Grundgehälter der Professoren mit W-2-Besoldung um maximal 690 Euro angehoben werden, das der W-3-Professoren um 300 Euro. Bisher liegt das Grundgehalt der W-2-Professoren in Nordrhein-Westfalen bei 4354 Euro. W-3-Professoren bekommen 5278,75 Euro als Grundgehalt.

Ein Teil der bestehenden Leistungszulagen soll auf die Erhöhung des Grundgehalts angerechnet werden. Darum profitieren solche Professoren von der Neuregelung am meisten, die bislang weniger als 150 Euro an dauerhaften Leistungsbezügen erhalten, erklärte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze am Mittwoch. Diese erhalten die volle Grundgehaltserhöhung von 690 Euro zusätzlich. Für W-2-Lehrende, die bereits jetzt mehr als 840 Euro dauerhafte Leistungsbezüge erhalten, ändert sich das Gehalt nicht. Auch auf die Erhöhung des Grundgehalts der W-3-Professoren werden Leistungsbezüge angerechnet. Auf Erfahrungsstufen will NRW verzichten.

Das Land reagiert mit der Reform auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar. Die Grundbesoldung der W-2-Professoren in Hessen war als zu niedrig gekippt worden. Wie berichtet planen auch andere Länder ein ähnliches Vorgehen. Damit die Kosten für die Professorenbesoldung nicht zu stark steigen, werden die Grundgehälter angehoben, dabei aber Leistungsbezüge mit verrechnet.

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