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Neue Zulassungs-Software: Hochschulen wollen Ordnung bei der Platzvergabe

Eine neue Zulassungs-Software soll das Chaos bei der Studienplatzvergabe eindämmen helfen: Doch noch sind viele Fragen offen

Seit Jahren herrscht an den Hochschulen Chaos bei der Zulassung. Über die Hälfte der Bachelorstudiengänge (52 Prozent) unterliegen nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einem lokalen Numerus clausus. So müssen sich die Abiturienten aufwendig bei mehreren Hochschulen bewerben. Diese haben in der Vergangenheit Plätze trotz des Andrangs frei lassen müssen, weil zu viele angenommene Bewerber doch noch einen Platz an ihrer Wunschhochschule bekamen.

Auf diesen Missstand wollen Politik und Hochschulen mit einer Software antworten. 15 Millionen Euro hat der Bund zur Verfügung gestellt, damit das computergesteuerte Verfahren in diesem Frühjahr eingeführt werden kann. Den Zuschlag für die Entwicklung der Software hat T-Systems erhalten: jene Firma, die vor Jahren verantwortlich war für das Mautsystem für Fernlaster auf den Autobahnen, das zunächst mit Pannen startete.

Entsprechend nervös sind Hochschulen und Politik. Die Anforderungen an die neue Software sind extrem hoch. Der Vorsitzende der Stiftung Hochschulzulasung, Micha Teuscher, rechnet mit 250 000 Studienplätzen, die im Wintersemester vergeben werden müssen. Dass es jetzt an den Hochschulen zu einer ähnlichen Pannenserie kommen kann wie seinerzeit bei der Einführung des Mautsystems auf den Autobahnen, erwartet Teuscher aber nicht. Erste Probeläufe habe es bereits im Herbst 2010 gegeben. Mit der danach verbesserten Software liefen seit Januar unter Stressbedingungen weitere Tests an einzelnen Hochschulen. Die Abnahme-Entscheidung steht wahrscheinlich zum 1. April bevor. Am heutigen Montag berät über diese Fragen der Rat der Stiftung für Hochschulzulassung.

Einige Punkte sind nach wie vor offen: Wie viele Hochschulen werden an dem neuen Verfahren teilnehmen? „Die überwiegende Mehrzahl der Universitäten wird mitmachen, 70 bis 80 Prozent der Fachhochschulen werden sich beteiligen“, schätzt Teuscher. Nicht begeistert sind die Hochschulen über die Kosten: Die Länder bestehen darauf, dass die Hochschulen die etwa 20 Euro pro vermittelten Studienplatz tragen. Dass die Kosten an den Bewerbern hängen bleiben, ist jedenfalls nicht zu befürchten.

Wie soll das neue dialogorientierte Zulassungsverfahren ablaufen? Der Bewerber meldet sein Interesse an einem Studienplatz online bei der Stiftung für Hochschulzulassung an, die ihren Sitz in der alten Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund hat. Dort erhält er eine „User-Identifikation“, die für das gesamte weitere Verfahren unentbehrlich ist, um den Überblick zu bewahren. Jeder darf sich an bis zu 12 verschiedenen Hochschulen bewerben.

Der an einem Studienplatz Interessierte schickt erst dann Zeugniskopien und andere Unterlagen an die Hochschule, wenn er von dieser ein Studienplatz-Angebot erhalten hat. Es ist durchaus möglich, dass die eine Hochschule für die Zulassung gesonderte Tests verlangt und die andere nur eine Gewichtung der Abiturnoten vornimmt. Die entsprechenden Verfahren müssen in den Hochschulen zügig ablaufen. Sobald der Bewerber das endgültige Angebot einer Hochschule annimmt, wird dies nach Dortmund über die User- Identifikation gemeldet und dort werden dessen Bemühungen um Studienplätze andernorts gestrichen. Dieses Verfahren ermöglicht rechtzeitig einen bundesweiten Überblick über die noch freien oder frei werdenden Studienplätze.

Aber die eigentliche Wunschhochschule ist damit noch nicht endgültig aus dem Blickfeld. Der Studienbewerber muss jetzt eine Rangliste seiner Präferenzen aufstellen. Alle Hochschulen mit nachrangiger Präferenz fallen im weiteren Verfahrensverlauf weg. Bekommt der Studieninteressent ein Angebot von einer Hochschule, die bei ihm auf dem dritten Platz in der Präferenzliste steht, so hat er „seinen Fuß in der Tür“, betont Teuscher. Aber immer noch kann der Bewerber hoffen, vielleicht an der Wunschhochschule mit zweiter oder erster Präferenz zugelassen zu werden, sofern dort noch Platz für Nachrücker entsteht.

Die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester beginnt am 14. April, und bis zum Juli müssen die an dem Verfahren teilnehmenden Hochschulen ihre Ranglisten an die Zentrale der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund senden. Wer über die Ranglisten keinen Studienplatz gefunden hat, nimmt am Clearing-Verfahren teil: Dabei gibt es eine Verlosung der restlichen Studienplätze – und zwar bis Anfang September. Rechtzeitig vor dem Vorlesungsbeginn im Oktober soll das Zulassungsverfahren abgeschlossen sein.

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