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Neues Gesetz: Forschen ohne Stellenplan

Die Regierung will Forschungseinrichtungen mehr Freiheiten in Haushaltsfragen einräumen.

Keine bindenden Stellenpläne mehr für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, nach oben offene Gehälter und freie Hand beim Neubau von Laboren: Das sind Eckpunkte der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschließen will. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) haben die lange angekündigte Flexibilisierung von Verordnungen, die die Arbeit der Institute oft blockieren, ausgehandelt. „Die Initiative ist ein Meilenstein für mehr Autonomie in der deutschen Wissenschaft“, sagte Schavan dem Tagesspiegel. Mit den flexibleren Regelungen werde die deutsche Forschung „im internationalen Wettbewerb noch attraktiver und leistungsfähiger“.

Das vor einem Jahr angekündigte Gesetz, das den Forschungseinrichtungen insbesondere in Haushaltsfragen mehr Autonomie garantieren soll, ist allerdings zurückgestellt worden. Stattdessen sollen nun „Haushalts- und Förder-Regelwerke“ angepasst und entsprechende Verordnungen schon 2009 wirksam werden, heißt es in dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt. So könnten einzelne Maßnahmen erprobt und später in Form eines Gesetzes verstetigt werden.

Von dem Pilotprojekt, die Stellenpläne im Bundeshaushalt abzuschaffen, profitieren die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die Fraunhofer-Gesellschaft und das Wissenschaftszentrum Berlin. „Dies ermöglicht, frei werdende Stellen nach wissenschaftsspezifischem Bedarf neu zu besetzen“, sagt Michael Kretschmer, Obmann der CDU/CSU-Fraktion für Bildung und Forschung im Bundestag. Bedauerlich sei allerdings, dass die Ressortforschungseinrichtungen der Bundesregierung, wie die Bundesanstalt für Materialforschung, nicht einbezogen werden sollen.

Zu den Maßnahmen, die den Instituten helfen könnten, international um Topforscher zu werben, gehört die „schrittweise Aufgabe des Vergaberahmens“. Unter anderem sollen die bisherigen Obergrenzen für die W-Besoldung aufgehoben werden – ohne vorherige Genehmigung durch das Finanzministerium. -ry

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