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Plagiatsskandale: Rufschaden durch Betrug: Fakultäten nehmen sich in die Pflicht

Die Fakultäten sollen Studierende und Doktoranden davon abhalten zu täuschen. Darüber, ob Plagiate in Dissertationen nach zehn Jahren nicht mehr verfolgt werden sollen, wird weiter diskutiert.

In den Lehrplänen aller Studiengänge sollten Formen von Plagiaten und die Folgen von Regelverstößen thematisiert werden. Das fordern die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband in einem am Dienstag veröffentlichten Positionspapier. Eine entsprechende Änderung der Studienordnungen sei eine der notwendigen Konsequenzen aus den Plagiatsskandalen, heißt es. In jedem der Fälle hätten die Unis das „Versagen ihrer wissenschaftlichen Qualitätskontrolle“ eingestehen müssen. Sie seien in der Pflicht, ihre Maßnahmen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten weiterzuentwickeln. Nur so könne „den drohenden Reputationsverlusten“ Einhalt geboten werden. „Eine Haltung des untätigen Abwartens“ sei unverantwortlich, heißt es.

Forderungen nach einer Empfehlung des Wissenschaftsrats zur guten wissenschaftlichen Praxis, zur Gestaltung von Plagiatsverfahren oder nach einer zentralen Plagiatsstelle weisen die Verbände zurück. Solche Regeln müssten von der Wissenschaft selbst definiert werden.

Um Regeln guter wissenschaftlicher Praxis schon im Bachelor zu etablieren, schlagen die Verbände ein Studium generale mit Grundzügen der Wissenschaftsgeschichte vor. In Graduiertenschulen sollten Übungen, in denen etwa über das Urheberrecht aufgeklärt wird, verpflichtend sein. Auch außerhalb der strukturierten Programme fordern die Fakultätentage mehr Verbindlichkeit. An die Stelle vieler informeller Doktorandenverhältnisse sollte „eine förmliche Annahme als Doktorand durch die Fakultät“ treten. Betreuer und Doktorand sollten eine Promotionsvereinbarung mit Zeitplanung und regelmäßigen Treffen schließen. Am „Meister-Schüler-Verhältnis“, nach dem der Betreuer der Doktorarbeit auch ihr Prüfer ist, wollen die Verbände festhalten.

Plagiaten vorbeugen könne auch eine eidesstattliche Erklärung der Doktoranden, nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet zu haben. Damit die Unis diese verlangen könnten, müssten teilweise Hochschulgesetze geändert werden. Daneben sollte jeder Doktorand versichern, nicht mit einem Promotionsberater zusammengearbeitet zu haben. Diese stünden „im Generalverdacht des Ghostwriting“.

Zur Gestaltung von Plagiatsverfahren sagen die Verbände wenig. Sie rufen die Unis auf, ihre Ombudspersonen sorgfältig auszuwählen. Es müsse sich um „fachlich besonders ausgewiesene, wissenschaftlich unumstrittene Wissenschaftler“ handeln. Das exakte Verfahren zum Entzug des Doktorgrades sollte in jeder Promotionsordnung verankert werden; dabei sollten insbesondere die Zuständigkeiten und die Schritte der inhaltlichen Überprüfung der Arbeiten festgelegt werden.

Diskutieren sollen die Unis Für und Wider der Verjährung nach zehn Jahren, heißt es. Dagegen spreche unter anderem, dass gefälschte Forschung in der Welt bleibe. Dafür spreche neben Verjährungsfristen bei Straftaten die zehnjährige Aufbewahrungsfrist für Primärdaten bei Drittmittelprojekten. Damit könnten Datenfälschungen kaum noch nachgewiesen werden. Womöglich müsse diese Frist aus Gründen der Gerechtigkeit auch bei Plagiaten gelten, heißt es.

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