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Wissen: „Prekariat in der Wissenschaft“ GEW kritisiert neue Löhne für Lehrbeauftragte

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Mindestlöhne für Lehrbeauftragte, die ab April 2008 an Berliner Hochschulen gezahlt werden sollen, als „unzureichend“ zurückgewiesen. Die neue Regelung verstärke die „Herausbildung eines wissenschaftlichen Prekariats“, sagte Matthias Jähne, Hochschulreferent der GEW, gestern in Berlin.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Mindestlöhne für Lehrbeauftragte, die ab April 2008 an Berliner Hochschulen gezahlt werden sollen, als „unzureichend“ zurückgewiesen. Die neue Regelung verstärke die „Herausbildung eines wissenschaftlichen Prekariats“, sagte Matthias Jähne, Hochschulreferent der GEW, gestern in Berlin. Die rot-rote Koalition hatte sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass Lehraufträge künftig mit einem Stundensatz von 21,40 Euro vergütet werden. GEW-Vertreter fordern einen Mindestsatz von 25 Euro pro Stunde.

Mit den neuen Standards zur Bezahlung von Lehraufträgen wolle man den Hochschulen mehr Freiraum lassen – vor allem nach oben, hieß es letzte Woche aus der SPD-Fraktion. Bislang hatte ein dreistufiges Modell den Unis vorgegeben, welche Stundensätze nichtpromovierte, promovierte sowie habilitierte Lehrbeauftragte erhalten sollten. „Bis zu 52 Euro“ pro Unterrichtsstunde sowie einen 20- prozentigen Zuschlag konnten die Unis demnach zahlen. Dass es bald nur noch eine Untergrenze geben soll, werde dazu führen, dass die Hochschulen „sich künftig nur am Mindestniveau orientieren“, befürchtet David Bowskill, Leiter der Arbeitsgruppe Lehrbeauftragte in der GEW Berlin.

Zudem sei im neuen Modell keine Vergütung für Prüfungstätigkeiten vorgesehen, kritisierte Bowskill. Bisher hatten Lehrbeauftragte für das Abnehmen von Zwischen- und Abschlussprüfungen einen Stundensatz von 15,30 Euro erhalten. Die Belastung der Lehrbeauftragten habe sich durch Bachelor- und Masterstudiengänge enorm erhöht, so Bowskill. Diese modularisierten Fächer sähen zahlreiche kleinere Tests und eine umfangreichere Betreuung vor – Leistungen, die die Lehrbeauftragten ohne jede Bezahlung übernehmen müssten. Etwa zehn Prozent der Pflichtkurse an Unis werde durch Lehraufträge abgedeckt, an Fachhochschulen seien es etwa 50 Prozent. Darüber hinaus seien Lehrbeauftragte an Unis zu wenig integriert. Sie gelten derzeit nicht als Mitglieder ihrer Hochschule. Auch ihnen müsse der Zugang zu Unigremien und Weiterbildungsangeboten gewährt werden.

Ebenso fordert die Gewerkschaft einen „besseren Schutz“ für die Dozenten. Diese kommen bisher selbst für alle Sozialabgaben auf und verhandeln jedes Semester neu über weitere Lehraufträge. Die Vorschriften hielten zu Unrecht an dem „Idealbild“ fest, dass Lehraufträge an Personen vergeben werden, die die Arbeit an der Universität als Nebentätigkeit zu einer regulären Stelle wahrnehmen, sagte Matthias Jähne. Die GEW sprach sich gestern für ein Modell aus, das britische Unis nutzen: Dort erhalten Lehrbeauftragte Krankengeld und einen Zuschuss zur Sozialversicherung von den Hochschulen. Tina Rohowski

Tina Rohowski

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