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© - Foto: Kai-Uwe Heinrich

Promotionsrecht: Dr. Fachhochschule

Der Fachhochschulverband UAS7 fordert das Promotionsrecht für forschungsstarke FH-Bereiche - und beruft sich dabei auf den Wissenschaftsrat.

Erstmals hat ein Fachhochschulverband dezidiert ein eigenes Promotionsrecht verlangt. Der Verband UAS7, ein Zusammenschluss von sieben großen „Universities of applied sciences“, fordert: Die Länder sollten „längerfristig auch forschungsstarke Fachhochschulbereiche anhand von Qualitäts- und Leistungskriterien hinsichtlich einer Promotionsfähigkeit betrachten“. Die beteiligten Hochschulen hätten bereits hohe Ansprüche an die Promotionsphase, erklärt Sprecher Franz Herbert Rieger, Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Trotz der vorsichtigen Formulierung – so klar wurde die Forderung bislang nicht vorgebracht. Noch im April 2008 hatte Rieger für die UAS7 den Anspruch auf ein „selektives Promotionsrecht der einzelnen Hochschulen“ als letzte Konsequenz bezeichnet, falls die Universitäten nicht besser mit den FHs kooperierten. Jetzt scheint der Zeitpunkt gekommen. Zudem fordern die UAS7, darunter auch die Hochschule München, die Hochschule Bremen und die Fachhochschule Köln, die Länder müssten die Unis zu Kooperationen mit FHs verpflichten. Bislang steht es den Unis frei, ob sie FH-Professoren als Gutachter zulassen und damit den Absolventen den Weg zur Promotion ebnen. Solche Vereinbarungen gibt es etwa zwischen den Unis in Bielefeld und in Jena und benachbarten Fachhochschulen – und neuerdings auch zwischen der TU München und den dortigen FHs.

Anlass für die aktuellen Forderungen der UAS7 ist eine Empfehlung des Wissenschaftsrats zum Promotionsrecht von nichtstaatlichen Hochschulen vom 10. Juli dieses Jahres. Darin rät das Gremium den Ländern, strenge Qualitätsmaßstäbe anzulegen. „Der Wissenschaftsrat unterstreicht, dass die Länder das Promotionsrecht nur nach sorgfältiger Einzelfallabwägung verleihen sollten“ – und zwar befristet, heißt es. Zahlreiche Private haben in den letzten Jahren das Promotionsrecht erhalten, darunter die Steinbeis-Hochschule Berlin, die Jacobs University Bremen, die Bucerius Law School, die International University in Oestrich-Winkel, die Universität Witten/Herdecke und die Otto Beisheim School of Management in Vallendar (WHU). Kein Promotionsrecht haben unter anderem die Zeppelin University in Friedrichshafen und die International University in Germany, Bruchsal, die jetzt ihren Betrieb wegen akuten Geldmangels einstellen muss.

Der Wissenschaftsrat will das Promotionsrecht an die institutionelle Akkreditierung der Einrichtungen „als Universität oder gleichgestellte Hochschule“ binden. Zu den Kriterien zählt, dass die Hochschulen über eine gute Forschungsinfrastruktur verfügen müssen, die Freiheit der Wissenschaft zusichern, finanziell stabil sind und neben der Promotion grundständige Studiengänge anbieten. Zudem sollten sie ein großes Fächerspektrum haben; Ein-Fach-Hochschulen dürften nur unter hohen Auflagen akkreditiert werden.

Denkbar ist laut Wissenschaftsrat, nach diesen Kriterien einzelnen Fakultäten oder Professoren das Promotionsrecht an nichtstaatlichen Hochschulen zu verleihen: Das Gremium empfiehlt, „dass die Länder das Promotionsrecht gegebenenfalls auf bestimmte Fachbereiche begrenzen“. Dies hatten FH-Rektoren schon früher für ihre Einrichtungen, aber auch für die Unis vorgeschlagen. Ihr Argument: Einzelne Bereiche an Universitäten seien oft schwächer in Forschung und Lehre als starke Teile von Fachhochschulen. Folglich wäre es gerecht, das Promotionsrecht für alle Bereiche aller Hochschulen von ihren Leistungen abhängig zu machen. Jetzt erklärt UAS7-Sprecher Rieger, die Empfehlungen des Wissenschaftsrats könnten „auf das gesamte Wissenschaftssystem“ bezogen werden.

Der Wissenschaftsrat schreibt im Juli-Gutachten über die FHs lediglich, dass „frühere Fachhochschulen in ,Hochschulen’ umbenannt werden und den Namenszusatz ,University of Applied Sciences’ führen“, bedeute noch keine Änderung hinsichtlich des Promotionsrechts. Auf eine eigene Empfehlung müssen die FHs noch warten: Der Wissenschaftsrat arbeitet derzeit an einer aktualisierten Stellungnahme seines FH-Gutachtens von 2002, heißt es. Dieses sei im Mai 2010 zu erwarten.

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