zum Hauptinhalt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag gegen ein Protestbanner an der TU Berlin abgewiesen. (Symbolbild)

© Paul Zinken/dpa

Update

Gericht weist Eilantrag ab: Protestbanner gegen AfD-Jugend an der TU Berlin darf hängen bleiben

Mit einem Banner an der Fassade an der Technischen Universität Berlin hat eine studentische Initiative gegen die neue AfD-Jugendorganisation protestiert. Dagegen wurde geklagt – vorerst ohne Erfolg.

Stand:

Das Protestbanner einer studentischen Initiative gegen die Neugründung der AfD-Jugend darf vorerst an der Fassade einer Hauptstadt-Uni hängen bleiben. Das Verwaltungsgericht wies am Freitag einen Eilantrag zurück, der die Hochschule dazu verpflichten sollte, für das Abhängen des Schriftzugs zu sorgen, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur „dpa“ mitteilte. 

Nach Tagesspiegel-Informationen handelt es sich um die Technische Universität Berlin (TU). Die TU bestätigt dies auf Anfrage und teilt zudem mit, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin am Freitag bestätigt.

Den Eilantrag wegen des Banners habe die Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Technische Universität Berlin beim Berliner Verwaltungsgericht eingelegt, ebenso die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Die AfD habe „eine Verletzung ihres verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf parteipolitische Chancengleichheit geltend gemacht“, so die TU.

Am Erweiterungsbau rechts vom Hauptgebäude der Uni hatten Aktivisten ein gegen die AfD-Jugend gerichtetes Banner aufgehängt.

Zwar verstoße das Banner mit der Aufschrift „AFD-JUGEND STOPPEN! Gießen 29.11. widersetzen.com“ gegen die universitäre Hausordnung, erklärte der „dpa“ zufolge die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts. Allerdings liege es im Ermessen der Uni, ob und in welcher Weise sie einschreite. Die Hochschule habe glaubhaft gemacht, dass sie seit Jahrzehnten grundsätzlich Banner und Plakate mit politischen Äußerungen dulde, auch wenn diese keinen hochschulpolitischen Bezug hätten.

Keinerlei strafrechtliche Relevanz erkennbar 

Zudem sei eine strafrechtliche Relevanz des Banners nicht zu erkennen, seine Wirkung sei überschaubar, teilte das Gericht demnach weiter mit. Der Schriftzug ist unterhalb der Fenster einer Studierendengruppe an der Fassade befestigt.

Wie die TU mitteilt, bestätigte das Oberverwaltungsgericht zwar, dass der Anspruch auf Chancengleichheit, den die AfD geltend machen wollte, grundsätzlich berührt sein kann. Das Gericht habe dem aber andere verfassungsrechtliche Positionen gegenübergestellt, insbesondere die Meinungsfreiheit der Studierenden und das Selbstverwaltungsrecht der Hochschule.

Die Uni sei vor dem Hintergrund nicht verpflichtet gewesen, das Banner zu entfernen. „Eine gezielte Benachteiligung der AfD ließ sich nicht feststellen“, heißt es in der TU-Erklärung.

Vergangenen Samstag hat die AfD eine neue Nachwuchsorganisation gegründet. Die Vorgängerorganisation, die sogenannte Junge Alternative, war vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden und hatte sich im Frühjahr aufgelöst. Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft auch den Chef der neuen AfD-Jugend, den 28-jährigen Jean-Pascal Hohm, als rechtsextremistisch ein.

Zehntausende Gegendemonstranten verzögerten am Samstag mit Blockaden den AfD-Gründungskongress. Dabei kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei; weitere Demos in Gießen blieben aber weitgehend friedlich. Die Initiative „Studis gegen Rechts“ hatte auch an Berliner Hochschulen im Vorfeld dazu aufgerufen, sich den Gegendemos und Blockaden anzuschließen. (Dpa/Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })