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Eine Straßenbahn fährt vor einem Universitätsgebäude fest.

© Ingo Wagner/picture alliance/dpa

Rassismusvorwurf gegen Jörg Baberowski: Asta darf HU-Professor "rechtsradikal" nennen

Das Landgericht Köln hat im Fall Jörg Baberowski versus Asta Bremen geurteilt. Der Historiker bekam Recht - bis auf einen Asta-Vorwurf, der von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Universität Bremen darf den Berliner Geschichtsprofessor Jörg Baberowski als Rechtsradikalen bezeichnen, weil diese Einschätzung unter die Meinungsfreiheit fällt. Das ergibt sich aus einem Urteil, das jetzt vom Landgericht Köln verkündet wurde und dem Tagesspiegel vorliegt. Andere strittige Asta-Äußerungen über Baberowski bleiben dagegen verboten (Aktenzeichen: 28 O 324/16).

Der Asta hatte dem Stalinismus-Experten der Humboldt-Universität vorgeworfen, er verbreite erschreckend brutale gewaltverherrlichende Thesen, verharmlose Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte als natürliche Reaktion verärgerter Bürger, begegne Menschen mit blankem Hass, stehe für Rassismus und vertrete rechtsradikale Positionen.

Der 55-jährige Baberowski, ein Kritiker der Merkel’schen Flüchtlingspolitik und des „Geredes von der Willkommenskultur“, hatte daraufhin vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen diese Äußerungen erwirkt. Nach einem Widerspruch des Asta bestätigten die Richter das Verbot jetzt weitgehend. Denn es handele sich überwiegend um Vorwürfe, die auf sinnentstellend verkürzten Baberowski-Zitaten beruhten und damit sein Persönlichkeitsrecht verletzten.

Das vollständige Zitat zeigt, dass Baberowski Gewalttaten ablehnt

Zum Thema Gewalt gegen Flüchtlinge hatte der Asta den Professor mit den Worten zitiert, dass überall dort, wo Bürger bei der Flüchtlingsunterbringung nicht eingebunden würden, „es natürlich zu Aggression“ komme. Weggelassen wurde die Ergänzung: „Gott sei Dank ist in Deutschland noch niemand umgekommen.“ Die Brandanschläge seien schlimm genug. Aber angesichts der Probleme Deutschlands mit der Einwanderung „ist es ja noch eher harmlos, was wir haben“. Nach Ansicht des Gerichts zeigt das vollständige Zitat, dass Baberowski Gewalttaten ablehne und sie nicht als natürliche Reaktion von Bürgern ansehe.

Zum Anti-Terror-Kampf wurde Baberowski mit den Worten zitiert, dass „man eine solche Auseinandersetzung nicht gewinnen“ könne, wenn man nicht selber wie die Terroristen Furcht und Schrecken verbreite, Dörfer niederbrenne und Menschen aufhänge. Nicht zitiert wurde die Aussage, dass man von einem solchen Krieg die Finger lassen sollte, „wenn man ihn nicht gewinnen kann“.

Dass Baberowski „rechtsradikale Positionen“ vertrete, darf der Asta dem 21-seitigen Urteil zufolge aber weiter behaupten – unabhängig davon, ob diese Bewertung richtig oder falsch sei. Denn in diesem Fall könne sich die Studierendenvertretung auf ein Zitat stützen, das so verstanden werden könne, als sehe der Professor die Integration von Flüchtlingen als Bedrohung für Deutschland – auch wenn er dies nicht so gemeint haben wolle. Laut Urteil muss der Asta fünf Sechstel der Verfahrenskosten tragen, Barberowski den Rest. Beide Seiten können noch Berufung einlegen.

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