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Alma Mater. Die Uni habe sich dabei nicht vor finanziellen Risiken durch das IQB geschützt, heißt es.

©  Doris Spiekermann-Klaas

Rechnungshof rügt die HU: Humboldts Risiko

In seinem Jahresbericht kritisiert der Berliner Rechnungshof die Humboldt-Universität wegen des Schulinstituts IQB. Die HU habe die Beziehungen zu ihrem An-Institut rechtlich nicht korrekt geregelt und verliere dadurch Geld.

Eines der bundesweit wichtigsten Institute für die Schulreform, das „Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)“ an der Humboldt-Universität (HU), ist jetzt vom Berliner Rechnungshof kritisch unter die Lupe genommen worden. Das IQB verursache der Uni zusätzliche Kosten. Auch trage sie Risiken des Instituts, heißt es im Jahresbericht des Landesrechnungshof, der jetzt veröffentlicht wurde.

Im IQB arbeiten Wissenschaftler an länderübergreifenden Bildungsstandards für die Schule und entwickeln Aufgaben, mit deren Hilfe die Standards konkretisiert und messbar gemacht werden sollen. Die Bildungsstandards gehören zu den wichtigsten Antworten der Kultusministerkonferenz (KMK) auf das Pisa-Desaster im Jahr 2001. Die KMK hatte die Gründung des IQB im Jahr 2004 beschlossen. Dass das Institut an der HU angesiedelt wurde, galt für die Uni als Coup.

Der Rechnungshof bemängelt nun, dass die HU die gesetzlichen Bestimmungen über „An-Institute“ beim IQB nicht beachte. Notwendig sei ein Kooperationsvertrag zwischen der KMK und der HU. Es existiere jedoch lediglich eine Grundsatzvereinbarung, die so unzureichend sei, dass Rechtsschutz- und Haftungsfragen ebenso wie die Einwerbung von Drittmitteln und Leistungsaustausch ungeregelt seien.

Auch hätten die am IQB beschäftigten Mitarbeiter Anstellungsverträge mit der Humboldt-Universität und nicht mit dem IQB. So trage die HU alle Pflichten und Risiken und nicht das IQB als der eigentliche Arbeitgeber. Auch beanstandet der Rechnungshof, es sei unklar, wie und ob die HU für die Nutzung ihrer Räume und Ausstattung Overheadkosten gezahlt bekommt, die anfallen sollen, wenn das IQB im Bildungswesen Drittmittel einwirbt. Zwar hat die HU dem IQB nach der Vereinbarung mit der KMK in ihrem Kernbereich Räume unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Inzwischen nehme das IQB jedoch Räume in Anspruch, die sich im Eigentum des Landes Berlin befänden. Jährlich entstünden dadurch 150 000 Euro an Aufwendungen, die die HU trage. Die Uni fordere diese Mittel nur zögerlich ein.

HU-Vizepräsident Michael Kämper-van den Boogaart erklärte auf Anfrage, die HU verhandele bereits mit der KMK über eine Lösung. Der Rechnungshof habe bei seinen juristischen Einwendungen recht. Gleichzeitig betont van den Boogaart, für die Erziehungswissenschaften an der HU habe das IQB eine ganz erhebliche Bedeutung: „Das IQB ist einer der wichtigsten Orte für die Bildungsforschung in Deutschland mit erheblicher Außenwirkung.“ Schließlich sei das IQB eine wissenschaftliche Einrichtung aller Bundesländer. Diese stellten dem IQB jährlich fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Die HU profitiere davon, dass viele ihrer Doktoranden am IQB forschen und auch studentische Beschäftigte am IQB die Themen für ihre Masterarbeiten fänden. Da es sich hier um zeitlich befristete Tätigkeiten handele, könne die HU das vom Rechnungshof geltend gemachte Risiko nicht als gravierend einschätzen. Vielmehr sei es für die Nachwuchswissenschaftler wichtig, dass sie bei Bewerbungen in ihrer Biografie ihre Beschäftigung an der HU angeben könnten. Darauf müsse der Nachwuchs aber wohl in Zukunft verzichten, wenn der neue Kooperationsvertrag mit der KMK noch im Laufe dieses Jahres 2012 abgeschlossen werde.

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