zum Hauptinhalt

Rechtsstreit: Gericht sieht Studiengebühr kritisch

Die Regierung hält die Gebühren von 500 Euro pro Semester für bescheiden und durch Darlehen abgefedert; die Kläger halten sie für abschreckend. Die Richter des Staatsgerichtshofes müssen nun entscheiden, ob die Studiengebühren verfassungswidrig sind.

Die Studenten im Publikum lachten manchmal, einige trugen Hemden mit dem Aufdruck „Für Solidarität und freie Bildung“. Doch so sachlich wie gestern im Wiesbadener Landeshaus wurde in Hessen wohl lange nicht mehr über Studiengebühren gestritten. Die Richter des Staatsgerichtshofes müssen in den nächsten Monaten entscheiden, ob die Studiengebühren verfassungswidrig sind.

Weit über eine Stunde brauchten die Richter, um die Positionen von Klägern und Landesregierung zusammenzufassen – die längsten Vorträge in der Geschichte des Gerichts, sagte Gerichtspräsident Günter Paul. Die Regierung hält die Gebühren von 500 Euro pro Semester für bescheiden und durch Darlehen abgefedert; die Kläger halten sie für abschreckend.

Die Studenten hatten mit dem DGB über 70 000 Unterschriften gegen das Gebührengesetz gesammelt und damit eine Volksklage erzwungen. Auch Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen klagen. Alle verweisen auf den bundesweit einmaligen Artikel 59 der Landesverfassung, der vorschreibt: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Ein Schuldgeld sei nur zulässig, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestatten“. Damit seien die Gebühren nicht vereinbar, fand zuletzt auch die hessische Landesanwältin, die Frankfurter Juraprofessorin Ute Sacksofsky. Sie sagte vor Gericht: Studiengebühren mögen ja sinnvoll sein, man müsse für sie aber die Verfassung ändern – das geht in Hessen nur mit einer Volksabstimmung.

Warum hat Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) dann nicht einfach die Verfassung geändert, wollte das Gericht wissen. „Wir haben versucht, einen Weg mit unserer Verfassung zu finden, um wettbewerbsfähig zu werden“, sagte Corts und verwies auf das Angebot von Darlehen, deren Tilgung erst später fällig werde. Doch die Richter fragten auffallend häufig nach, ob die Angst vor Schulden nicht vom Studium abhalte. Oft verwiesen sie kritisch auf den Wortlaut der Verfassung. Dies interpretierten die Studierenden als möglichen Hinweis auf ein für sie günstiges Urteil.

Corts, der seinen Abschied aus der Landespolitik angekündigt hat, ist die Reizfigur der Studentenproteste. Nirgends wurde der Kampf um Gebühren so erbittert geführt wie in Hessen – mit ständigen Demonstrationen und Protestaktionen. Die CDU-Alleinregierung in Hessen blieb standhaft. Doch nun bietet sich den Gebührengegnern die doppelte Chance auf einen Sieg. Seit der Landtagswahl gibt es eine Mehrheit aus Linkspartei, SPD und Grünen gegen Gebühren. Da der Landtag im April zusammentritt, könnten die Gebühren noch vor dem Urteil der Verfassungsrichter kippen. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false