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Passantinnen auf dem Bebelplatz vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin.

© Doris Spiekermann-Klaas

Reform des Berliner Hochschulgesetzes: Schafft endlich Lecturer-Stellen an unseren Unis!

Auch der Reparatur-Entwurf für die Zusagen an Postdocs ist unklar. Neue Stellenkategorien müssen ins Gesetz, sonst bleibt es wirkungslos. Ein Gastkommentar.

Im Streit um das neue Berliner Hochschulgesetz äußert sich mit Reinhard Flogaus ein Mitglied des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin. Flogaus ist einer der beiden Sprecher des Akademischen Mittelbaus an der HU und Fachvertreter für Kirchen- und Konfessionskunde/Ostkirchenkunde an der dortigen Theologischen Fakultät.

Der Berliner Senat hat Ende April einen Entwurf für ein „Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts“ vorgelegt, über den voraussichtlich im Juni im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll.

Hinter der absichtlich etwas nichtssagenden Formulierung des Gesetzes verbirgt sich ein höchst brisanter Inhalt, geht es dabei doch hauptsächlich um die von Seiten der Berliner Hochschulleitungen und einem Teil der Professorenschaft viel gescholtene Neuregelung des § 110 des Berliner Hochschulgesetzes vom September 2021.

Danach sollen befristet beschäftigte Postdocs auf Haushaltsstellen künftig eine an das Erreichen von Qualifikationszielen gebundene Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung erhalten.

Umgesetzt werden konnte diese Neuregelung jedoch auch acht Monate nach dem Inkraft­treten des Gesetzes nicht - aufgrund des massiven Widerstands der Berliner Hoch­schulleitungen. Sabine Kunst, die Präsidentin der Humboldt-Universität, hatte den neuen § 110 kurzerhand zu „Murks“ erklärt, der „den Wissenschaftsstandort Berlin gefährden“ würde, und war mit dieser Begründung zum Jahresende von ihrem Amt zurückgetreten.

Gefährliche Blockade der Unileitungen

Unmittelbar vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt, an ihrem 67. Geburtstag, reichte Kunst im Namen der Humboldt-Universität zudem eine Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Hochschulgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein. Das geschah ohne Konsultation der akademischen Gremien und ohne einen entsprechenden Präsidiumsbeschluss.

Am 1. April 2022 hat dann mit derselben Begründung auch der HU-Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik, Ludwig Kronthaler, seinen Rücktritt zum Ende des Sommersemesters angekündigt und erklärt, das neue Berliner Hochschulgesetz sei in seiner Gesamtheit „schädlich für die Wissenschaft“ und Ausdruck einer Berliner „Ideologie“, bei der „arbeits- und sozialpolitische Ziele Priorität“ hätten, wodurch die „wissenschaftliche Exzellenz und Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftssystems“ gefährdet würde.

[Lesen Sie auch unseren Bericht über eine Anhörung im Abgeordnetenhaus zum Thema: Dauerstellen als Dauerbaustelle]

Nicht die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes ist es jedoch, die den Wissenschaftsstandort Berlin gefährdet, sondern die Blockade, mit der die Berliner Hochschulleitungen auf die Neufassung von § 110 reagiert haben. Die Wasserwirtschaftsingenieurin Sabine Kunst sieht in der Universität eine Art „Durchlauferhitzer“ für den wissenschaftlichen Nachwuchs, wie sie dies im Juni 2021 bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss formuliert hat.

Sie und andere halten die vom Berliner Senat angestrebte Schaffung von mehr Dauerpositionen im Mittelbau für eine Verstopfung eines auf permanente Fluktuation ausgerichteten Systems.

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen stehen in Warnwesten und mit Rasseln vor dem Berliner Abgeordnetenhaus.
Vor dem Abgeordnetenhaus demonstrierte die GEW Mitte Mai für mehr Dauerstellen.

© Tsp/Burchard

Als Ergebnis der gegenwärtigen Blockade werden an den Berliner Universitäten seit Oktober 2021 so gut wie keine Postdocs mehr auf haushaltsfinanzierten Stellen neu eingestellt. Begründet wurde dies zunächst mit den unabsehbaren finanziellen Risiken für die Universitäten, die mit solchen Anschlusszusagen für Postdocs verbunden seien.

Seit acht Monaten Stillstand bei Stellenbesetzungen

Inzwischen heißt es, die Berliner Senatsverwaltung weigere sich bislang, die vor einer Ausschreibung einer Postdoc-Stelle notwendige Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Stelle im Strukturplan zeitnah vorzunehmen.

Im Ergebnis bedeutet dies seit nunmehr acht Monaten Stillstand an den Berliner Universitäten für Postdocs und Abwanderung von jungen promovierten Wissenschaftlern in andere Bundesländer.

[Verfassungsklagen gegen das Hochschulgesetz - und ein Gutachten für die GEW: Eine Zusammenfassung lesen Sie hier]

In dieser verfahrenen Situation hat nun der Berliner Senat einen Entwurf vorgelegt, mit dem die im September letzten Jahres beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen des § 110 noch einmal nachjustiert werden sollen. Dabei wurde zum einen klargestellt, dass die Anschlusszusagen nicht für Personal gelten soll, das aus Drittmitteln oder zeitlich befristeten Programmen des Bundes und der Länder finanziert wird.

Zum anderen wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2023 für die erstmalige Anwendung der Anschlusszusageregelung für Postdocs festgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die neue Entfristungsregelung nur für „Ersteinstellungen“ nach dem 1. Oktober 2023 Anwendung finden solle. Damit wären all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dieser Regelung ausgeschlossen, die nach der Promotion beispielsweise zunächst in einem Drittmittel- oder Exzellenzprojekt oder an einer anderen Universität beschäftigt waren.

Eine solche Benachteiligung von Wissenschaftlern, die bereits über eine gewisse Berufserfahrung verfügen, wäre geradezu widersinnig. Deshalb muss in dem vorliegenden Gesetzesentwurf das Wort „Ersteinstellungen“ durch „Einstellungen“ ersetzt werden.

Die Senatorin spricht bei einer Pressekonferenz vor dem Berlin-Logo mit dem Bären ins Mikrofon.
Bei der Novelle der Novelle des Hochschulgesetzes ist Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote herausgefordert.

© picture alliance/dpa

Ein weiteres, noch gravierenderes Problem des vom Senat vorgelegten Gesetzesentwurfs ist der Verzicht auf eine gesetzliche Definition einer eigenen Stellenkategorie für das zu entfristende wissenschaftliche Personal. Zwar ergänzt der Senatsentwurf den Wortlaut des Gesetzes vom September 2021 dahingehend, dass die Anschlusszusage einer dauerhaften Stelle das arbeitsvertraglich vereinbarte Qualifikationsziel „angemessen“ berücksichtigen solle.

Doch ist dies immer noch so vage, dass damit alles mögliche gemeint sein könnte, von einer Hochdeputatsstelle bis zur Professur. Letzteres, so HU-Vizepräsident Kronthaler, habe die Senatsverwaltung bei einem Gespräch mit Vertretern der Berliner Hochschulen im November 2021 sogar ausdrücklich als die im Falle einer erfolgreichen Habilitation angemessene Stellenkategorie für eine dauerhafte Beschäftigung bezeichnet.

Möglichst unattraktive Stellen im Angebot?

Eine solche Interpretation wäre unvereinbar mit dem Hausberufungsverbot und anderen Verwaltungsvorschriften. Sie könnte von den Hochschulleitungen zum Anlass genommen werden, auch weiterhin keine neuen Einstellungen von Postdocs mit dem Qualifizierungsziel der Berufungsfähigkeit vorzunehmen.

Von anderen Hochschulen ist zudem zu hören, dass sie gerne möglichst wenig attraktive Beschäftigungsbedingungen für die spätere Entfristung anbieten möchten, zum Beispiel nur Teilzeitstellen oder Stellen mit hohem Lehrdeputat.

Durch den Verzicht auf die Definition einer eigenen Zielstellenkategorie ist der Gesetzentwurf unklar – und geht damit erneut zu Lasten der Postdoktoranden. Ulrike Gote sollte daher den vorliegenden Entwurf nochmals überdenken

Wie von den Berliner Koalitionsparteien auch ursprünglich beabsichtigt, muss in das Gesetz eine neue Personalkategorie für den Mittel­bau zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre eingefügt werden. Diese könnte, wie zum Beispiel in Bremen, die Bezeichnung „Lecturer“ oder auch „Universitätslektor/in“ tragen.

Eine Fortschreibung des Berliner Hochschulgesetzes ohne eine solche neue Personalkategorie wäre nur eine Fortschreibung der alten Probleme. In diesem Fall würde sich in Berlin kaum etwas an dem derzeitigen Stillstand bei der Weiterqualifizierung von promoviertem Personal ändern.

Um weiteren hochschulpolitischen Schaden abzuwenden, sollte der Landesgesetzgeber den vom Berliner Senat vorgelegten Entwurf einer „Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts“ selbst nochmals fortschreiben und um diesen wichtigen Punkt ergänzen.

Reinhard Flogaus

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