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Scheiterhaufen der Weimarer Demokratie. Im ausgebrannten Plenarsaal des Reichstags sind die Namensschilder der Abgeordneten zu sehen, mit denen angezeigt wurde, wer gerade spricht und wer als Nächster ans Rednerpult treten wird.

© bpk / Bayerische Staatsbibliothe

Reichstagsbrand 1933: Brennende Fragen

Noch immer ist der Reichstagsbrand von 1933 nicht geklärt. Neue Hinweise lassen zunehmend an der Alleintäter-These zweifeln. So soll die SA Marinus van der Lubbe kurz vor dem Brand einen Spezial-Ausweis ausgestellt haben.

Stellen wir uns ein mächtiges Land in Europa vor, in dem eine rassistische, antisemitische und nationalistische Partei plötzlich die Regierung stellt. Vier Wochen darauf verschafft sich diese Partei, ein spektakuläres Ereignis virtuos nutzend, die absolute Macht im Staat. Später überfällt dieser Staat ein europäisches Land nach dem anderen. Wäre es nicht von historischem Interesse, sich eben dieses spektakuläre Ereignis etwas genauer anzusehen?

Das Land heißt Deutschland, das spektakuläre Ereignis ist der Reichstagsbrand. Generationen von Historikern haben seither über dieses Ereignis gestritten, aber noch immer ungeklärt ist die Frage, ob die Nutznießer des Reichstagsbrandes auch die Brandstifter waren.

Vor 55 Jahren erschien im „Spiegel“ eine Serie zum Reichstagsbrand, in der versucht wurde, die Alleintäterschaft des holländischen Anarchisten Marinus van der Lubbe nachzuweisen. Seither gilt dies als wissenschaftlich gesichert, obwohl bisher niemand erklären konnte, wie es einem einzelnen Täter fast ohne Hilfsmittel gelungen sein kann, innerhalb weniger Minuten den Plenarsaal des Reichstages – und nur der Plenarsaal hatte wirklich gebrannt – in ein flammendes Inferno zu verwandeln.

Paul Löbe, langjähriger Reichstagspräsident der Weimarer Republik, beschrieb 1949 die von ihm außerhalb des Plenarsaals wahrgenommenen Spuren „eines Brandlegungsversuchs mit untauglichen Mitteln, ein paar verkohlte Löcher im Fußbodenbelag, kaum 50x50cm groß ... überall waren die kleinen Brandherde offenbar von selbst erloschen.“ Das Großfeuer schien ihm „planmäßig auf den Plenarsaal begrenzt“ gewesen zu sein.

"Peinlich genaue Untersuchung"

Wie hätte dieses Feuer im Plenarsaal innerhalb weniger Minuten ausbrechen können? Wer hatte den Saal mit brandbeschleunigenden Substanzen präpariert? Und wie soll van der Lubbe allein innerhalb weniger Minuten hunderte Pappschilder mit den Namen der Abgeordneten zu einem makabren Scheiterhaufen aufgetürmt haben?

Zwar liegt der Paradigmenwechsel weg von der Alleintäter-These seit Jahren in der Luft, doch es gibt nun einmal kein „historisches Notariat“, bei dem geschichtliche Fakten oder naturwissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse beurkundet oder beglaubigt werden können. In dieser Zeitung gab es deshalb im vergangenen Jahr den Vorschlag, die Klärung dieser Frage einer Kommission des Deutschen Bundestages anzuvertrauen, um diese oft polemisch geführte Auseinandersetzung zu objektivieren.

Ein neuer Beitrag zu der festgefahrenen Reichstagsbranddebatte kommt aus den USA. Das Buch „Burning the Reichstag“ (Oxford University Press) des in New York lehrenden Historikers Benjamin Carter Hett hat bereits eine Kontroverse unter englischsprachigen Historikern ausgelöst. Unter anderem erklärte der Hitler-Biograf Ian Kershaw gegenüber dem Tagesspiegel, dass er seine Hitler-Biografie in Bezug auf den Reichstagsbrand heute anders schreiben würde. Hetts Buch lobt er als eine „peinlich genaue Untersuchung“ mit überzeugendem Ergebnis.

Geheimnisumwitterter Aktenordner

Hett ist es 2008 gelungen, im Hannoveraner Privathaus des früheren Mitarbeiters des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Fritz Tobias, einen der vielen dort lagernden geheimnisumwitterten Aktenordner einzusehen. In diesem Ordner fand Hett einen Brief des Gestapo-Gründers Rudolf Diels an die britische Delegation beim Nürnberger Kriegsverbrechertribunal. Darin schlägt Diels vor, in Sachen Reichstagsbrand den SA-Mann Heini Gewehr zu vernehmen, um Licht in die Sache zu bringen – eine wirkliche Neuigkeit.

Wie kam der 2011 verstorbene Fritz Tobias, der den Spiegel 1959 mit seinen umfangreichen Informationen zur Alleintäter-These versorgt hatte, an diesen Ordner? Er hatte ihn sich von der letzten Lebensgefährtin Diels’, Lisa Breimer, ausgeliehen und offensichtlich nie zurückgegeben. Bei dieser Gelegenheit überredete Tobias die Erbin auch, den Nachlass an das niedersächsische Staatsarchiv abzugeben und über Jahrzehnte sperren zu lassen, davon ausgenommen nur er, Tobias, und der, der ihn bei seinem Besuch bei Frau Breimer begleitete, der langjährige NPD-Vorsitzende Adolf von Thadden.

Tobias machte es nichts aus, mit Publikationen wie der „Deutschen National- und Soldatenzeitung“, dem Magazin „Aula“ des österreichischen Rechtsaußen Fred Duswald oder eben mit jenem Adolf von Thadden zusammenzuarbeiten. Dessen 1993 erschienene Broschüre „Reichstagsbrand. Die Geschichte einer jahrzehntealten Lüge“ liest sich im Grunde wie eine Zusammenfassung der Thesen von Tobias – und entlastet natürlich die Nazis.

Alle Unterstützer der Tobias-These, von Hans Mommsen über Bundestagspräsident Norbert Lammert bis hin zum „Spiegel“ stören sich weder an diesen eigenartigen Partnern Tobias’ noch an dessen Darstellung, wonach Hitler aus einem Schreck heraus und irrtümlich gegen die politische Opposition vorgegangen war: „Hitlers intuitive Eingebung – nämlich dessen ,Verkennung des Brandes als kommunistisches Aufstandfanal’, so Tobias 1962 – im Flammenschein mit ihren welthistorischen Folgen ließ sich nach so vielen Jahren als simpler Irrtum … nachweisen. Aus dem zivilen Reichskanzler wurde damals fürwahr in einer Sternstunde der Menschheit im flammenlodernden Symbol des besiegten Weimarer Staates der machtberauschte, sendungsbesessene Diktator Adolf Hitler.“

Aber auch die These, dass die Nazis van der Lubbe für ihren Plan missbrauchten, den Reichstag anzuzünden, konnte bislang nicht bewiesen werden. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass derartige Spuren weder 1933 noch später verfolgt wurden. Hinzu kommt, dass am 30. Juni 1934 beim sogenannten Röhm-Putsch einige der Tat verdächtige SA-Männer ermordet wurden.

Hinweise auf Mittäter galten als Lügenmärchen

Hinweise auf Mittäter werden seit Jahrzehnten von den Alleintäter-Thesen-Vertretern als Lügenmärchen oder Fälschungen abgetan, natürlich auch deshalb, weil es in den über 80 Jahren dieser Debatte sicherlich auch unbewiesene Behauptungen gegeben hat. Auf Dauer sind jedoch die vielen Hinweise nicht unisono von der Hand zu weisen.

So befindet sich nach Tagesspiegel-Recherchen im Berliner Bundesarchiv ein seltenes Exemplar der illegal vertriebenen Zeitschrift „Die deutsche Revolution“, herausgegeben in Prag und Kopenhagen von der „Schwarzen Front“, eine Publikation in Ungnade gefallener Nazis im Exil. Es handelt sich um eine sehr aufschlussreiche, aber bislang im Diskurs nicht beachtete Quelle. Im März 1936 berichtete die Zeitung über Erlebnisse des in Wuppertal geborenen Kaufmannes Heinrich (Heinz) Jürges, der in seiner Funktion als „Stabswalter der Gauleitung Berlin“ der NSDAP am Nachmittag des 26. Februar 1933 zu einem Gespräch in das Stabsquartier der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg in der Kreuzberger Hedemannstraße gebeten worden war. Er sollte dort ein Gespräch zwischen den SA-Leuten Heines und Ernst, zwei der Mittäterschaft in der Reichstagsbrandsache ebenfalls Verdächtigte (und am 30. Juni 1934 ermordet) und einem jungen Holländer dolmetschen.

Im Kern sei es darum gegangen, ob der Holländer sich vorstellen könne, an einer „großen Sache gegen die Kommunisten teilzunehmen, die der besseren Wirkung halber kommunistisch getarnt werden müsse“. Das Gespräch wurde am nächsten Vormittag, dem Tag der Brandstiftung, fortgesetzt. Dem Holländer wurde geraten, sich noch etwas auszuruhen, da es in der kommenden Nacht viel für ihn zu tun gäbe und an Schlaf wahrscheinlich nicht zu denken sei. Jürges war zusätzlich von einem Adjutanten Goebbels, Hanke, beauftragt worden, dem Holländer einen auf den Namen Marinus van der Lubbe und als „Spezial-Ausweis“ überschriebenes Papier abzunehmen, das erst im Laufe des Februar ausgestellt worden war und mit SA-Stempel versehen und einer NSDAP-Marke beklebt war.

Marius van der Lubbe erhielt ein Recht brechendes Todesurteil

Am nächsten Tag, also schon nach der Brandstiftung, kam es der Darstellung der Zeitschrift zufolge zu einer weiteren Begegnung zwischen Jürges und Hanke. Dabei habe Jürges jenen Ausweis van der Lubbes übergeben, beschwerte sich aber zugleich, da er sich in die Brandstiftung hineingezogen und somit hintergangen fühlte. In den Zeitungen konnte man bereits von einem im brennenden Reichstag verhafteten „holländischen Kommunisten“ lesen.

Hanke zerriss den Ausweis, warf ihn in den Papierkorb und gab Jürges den strikten Befehl, über seine Kenntnisse zu schweigen. In einem unbeobachteten Moment fischte Jürges die Einzelteile des zerrissenen Ausweises aus dem Papierkorb, um für den Fall einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung ein Beweismittel in der Hand zu haben.

"Und die anderen?", soll er angesichts der Guillotine gefragt haben

Ob dieser Ausweis, den die „Schwarze Front“ als Faksimile zeigt, echt ist, kann vielleicht niemals geklärt werden. Immerhin ließe sich so erklären, wie van der Lubbe in die Brandstiftung hineingezogen worden ist, nachdem SA-Leuten der Tatendrang van der Lubbes aufgefallen war – und warum er während des Prozesses verwirrt und wie unter Drogeneinfluss stehend wirkte. Logisch ist, dass es van der Lubbe, wenn er sich von den Nazis in diese Brandstiftung hatte hineinziehen lassen, unmöglich gemacht werden musste, über seine Hintermänner zu berichten. Nur wenige Tage nach dem Recht brechenden Todesurteil wurde Marinus van der Lubbe in Leipzig enthauptet.

Laut dem Protokoll der Hinrichtung habe der Verurteilte „eine gefasste Haltung“ gehabt und „keine Erklärung“ abgegeben. Dem stehen Äußerungen verschiedener Zeugen gegenüber, die vom Entsetzen van der Lubbes angesichts der Guillotine und erheblichem körperlichen Widerstand berichten. Verzweifelt habe er verlangt, sprechen zu dürfen und auf Mittäter verwiesen: „Und die anderen?“ Das Urteil gegen van der Lubbe wurde erst im Jahre 2007 vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Uwe Soukup

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