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Richtig zitieren: Die Regeln waren in den Siebzigern bekannt

Fall Schavan: Zitierregeln gab es schon in den Siebzigern an der Uni Düsseldorf.

Wie zitiert man in der Wissenschaft richtig? Üblicherweise lernen Studierende das am Anfang ihres Studiums. Dazu können sie auch auf eine Reihe von Leitfäden zurückgreifen, in denen die Regeln erklärt werden. Solche Leitfäden gab es auch in den siebziger Jahren, etwa das von Klaus Poenicke verfasste Heft „Wie verfaßt man wissenschaftliche Arbeiten?“, das 1977 im Duden-Verlag erschien. Auch der von uns hier befragte Erziehungswissenschaftler Hermann Giesecke beschrieb die Zitierregeln 1974 in seiner „Anleitung zum pädagogischen Studium“.

Ein weiteres Indiz dafür, dass die Regeln auch schon in den siebziger Jahren in der Pädagogik angewandt wurden und auch an der Uni Düsseldorf gegolten haben können, ist das Buch des Erziehungswissenschaftlers Wolfgang Kramp, damals Professor für Schulpädagogik an der Uni Düsseldorf. In seinem Leitfaden „Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten“ von 1979 erklärt er gleich eingangs zur „Zitierpflicht“ streng: „Geistiger Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Er ist ein Verstoß gegen die Prinzipien wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens und hat – aufgedeckt – schon manchen Wissenschaftler um Ehre und Karriere und manchen Prüfungskandidaten um den Erfolg seiner Bemühungen gebracht. Und das ist gut so. Denn wer gegen die Zitierpflicht verstößt, verletzt nicht nur das Gebot der intellektuellen Redlichkeit, sondern auch seine Pflicht, den Leser zutreffend und genau über den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu informieren.“

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