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Annette Schavan.

© AFP

Schavans Doktor: Die Uni berät wieder im Plagiatsverfahren - entscheidet sie?

Am heutigen Dienstag könnte die Entscheidung darüber fallen, ob Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan (CDU) ihren Doktorgrad behalten darf oder nicht. Der Rat der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf tritt um 14.30 Uhr zusammen.

Der einzige Punkt auf der Tagesordnung ist der Verdacht, Schavan habe in ihrer 1980 veröffentlichten Dissertation „Person und Gewissen“ getäuscht. Die 15 Mitglieder des Fakultätsrats hatten zwei Wochen Zeit, sich nach ihrer ersten Befassung mit der Sache in sämtliche Materialien einzuarbeiten. Sollten sie aber den Eindruck haben, für eine Entscheidung fehlten noch weitere externe Gutachten, können sie diese anfordern. Eine Entscheidung würde dann wohl erst nach den Bundestagswahlen im Wintersemester fallen.

Kommt es bereits heute zu einem Beschluss, wird dieser in einer geheimen Abstimmung gefasst. Die einfache Mehrheit reicht. Die rechtliche Grundlage ist das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat muss auch Ermessensfragen berücksichtigen, wie die, dass die Dissertation bereits 33 Jahre alt ist.

Sollte die Fakultät Schavan den Doktorgrad aberkennen, würde diese Entscheidung nach vier Wochen rechtskräftig, wenn Schavan nicht dagegen klagt. Schavan wird von dem Ergebnis der Sitzung in Südafrika erfahren, wo sie sich bis zum Freitag dienstlich aufhält.

Die Fakultät hat das Verfahren im vergangenen Mai nach Hinweisen eines anonymen Plagiatsjägers eröffnet, der seine Erkenntnisse im Internet veröffentlichte. Im Dezember empfahl der Promotionsausschuss dem Fakultätsrat, den Titel abzuerkennen. Dieser eröffnete daraufhin vor zwei Wochen das Hauptverfahren.

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