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Übergriffig? An Schulen mit einem sexualpädagogischen Konzept haben Täter es schwerer. Sexuelle Grenzverletzungen beginnen aber nicht erst bei sexualisierter Gewalt. Homosexuelle zu diskriminieren ist ebenfalls grenzüberschreitend.

© picture alliance / dpa

Serie: Gender in der Forschung (3): Lernen, wie man Grenzen zieht

Sexualität und sexualisierte Gewalt in Kita und Schule: Die meisten Pädagogen sind darauf nicht vorbereitet.

Schon der Titel „Angewandte Sexualwissenschaft“ des einzigen deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Studiengangs führt zu Fragen bei Interessierten: Warum angewandt? – Der Anwendungscharakter ist wichtig. Er zielt darauf, dass bei uns in Merseburg nicht einfach Theorie gelehrt wird. Ich schätze Theorie zwar sehr, wie aus meinen Publikationen ersichtlich wird. Aber in Merseburg geht es darum, Studierende und PraktikerInnen aus verschiedenen Berufsfeldern und Einrichtungen – Justizvollzugsanstalten, Jugendämtern, Schulen, Kindergärten, Aufklärungsprojekten etc. – für den Umgang mit geschlechtlichen und sexuellen Fragestellungen in der professionellen Arbeit fit zu machen.

Unbemerkt oder bagatellisierte Gewalt an Schulen

Wie wichtig dies ist, wurde zuletzt durch die Aufdeckung von über Jahre unbemerkt gebliebener beziehungsweise bagatellisierter sexualisierter Gewalt an Schulen deutlich. In den entsprechenden Einrichtungen gab es all das nicht, was sexualwissenschaftlich als wichtig betrachtet wird, um sexuellem Missbrauch vorzubeugen. Es fehlten ein sexualpädagogisches Konzept (unter anderem zum Umgang mit Körperkontakt), ein Präventionskonzept, eine Analyse von Strukturen und Hierarchien, ein professionelles Fehlermanagement und ein Kommunikations- und Beschwerdekonzept. Klare Strukturen und flache Hierarchien, die Kommunikation ermöglichen, sind wichtig für Prävention.

Fachkräfte müssen ihre eigenen Selbstverständlichkeiten reflektieren

Besonders bedeutsam ist es, dass etwa Beschwerdekonzepte gerade von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Sie müssen wissen, dass sie Fragen stellen und Kritik üben können und dass sie ernst genommen werden. Strukturen und Konzepte müssen transparent und verständlich sein, sie müssen die gesamte Einrichtungskultur betreffen und die Haltung der Mitarbeitenden.

Bezüglich Geschlecht und Sexualität geht es auch um die Normen der Mitarbeitenden. Erst wenn Fachkräfte ihre eigenen Selbstverständlichkeiten reflektieren, lernen sie, wo diese auch grenzüberschreitend sein können. Durch Reflexion kommen sie zu einer professionellen Haltung, die die Grenzen von Kindern und Jugendlichen achtet, also unter anderem ihre Geschlechtsidentität respektiert. Und sie lernen, professionell und auf der Höhe der Zeit mit den Umgangsweisen und den Fragen der Kinder und Jugendlichen umzugehen – und gegebenenfalls adäquat zu intervenieren.

"Ein Klaps auf den Po" galt als probates erzieherisches Mittel

Bleiben wir bei individuellen und gesellschaftlichen Normen: Erst im Jahr 2000 wurde in den Paragrafen 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Passage aufgenommen, die das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung formuliert: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Zuvor galt in Deutschland „eine Ohrfeige“ oder „ein Klaps auf den Po“ als probates erzieherisches Mittel.

Das ist heute erfreulicherweise anders. Das lässt sich auch empirisch messen. So hat mein Kollege Konrad Weller in einer Studie zur Jugendsexualität in Ostdeutschland im Jahr 2013 festgestellt, dass die befragten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren mit 77 Prozent wesentlich häufiger angaben, in ihrer Familie niemals geschlagen worden zu sein, als es die Vorgängerstudie aus dem Jahr 1990 ermittelt hatte (1990: 53 Prozent). Untersuchungen für Westdeutschland zeigen ähnliche Veränderungen.

Flüchtlingen, selbst Minderjährigen, werden medizinische Maßnahmen vorenthalten

Wachsende gesellschaftliche Sensibilität bezüglich Gewalt und sexualisierter Gewalt führt aktuell dazu, dass früher übliche Handlungen als Gewalt erkannt und geächtet werden. Das gilt zumindest für die Mehrheit der Bevölkerung, hingegen werden Geflüchteten, selbst den Minderjährigen unter ihnen, wesentliche Grundrechte und medizinische Maßnahmen wie etwa eine wirksame Traumabehandlung vorenthalten.

Ein weiteres Beispiel für gesellschaftliche Veränderungen betrifft den Umgang mit Homosexualität. Noch bis 1994 bestand in den alten Bundesländern der Strafparagraf 175, der mann-männliche geschlechtliche Handlungen sanktionierte. In Angleichung an DDR-Recht wurde dann Rechtsgleichheit zwischen alten und neuen Bundesländern hergestellt. Der juristische Akt hat auch pädagogische Konsequenzen. Bis 1994 galt es als legitim, dass Homosexualität in Schulbüchern als Krankheit verhandelt wurde. Das geht heute nicht mehr, sondern wird zunehmend als Diskriminierung und Grenzverletzung eingeordnet. In der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es jetzt Ziel, selbstbestimmten und toleranten Umgang mit Sexualität zu fördern sowie Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt auch gegenüber queeren Jugendlichen entgegenzuwirken.

Queere Jugendliche erleben noch immer erhebliche Diskriminierungen

Dass diese Bildungsarbeit nötig ist, zeigen die Studien zur Situation queerer Jugendlicher, die noch immer erhebliche Diskriminierungserfahrungen dieser Personengruppe erheben. Zur individuellen Bewältigung der Diskriminierung nutzen die Jugendlichen in größerem Maße problematische Strategien: 50 Prozent von ihnen versuchen mit Alkohol, Drogen und weiteren alarmierenden Strategien, Schwierigkeiten zu verkraften; 60 Prozent haben schon an Suizid gedacht, knapp 20 Prozent haben nach eigenen Angaben mindestens einen Suizidversuch hinter sich.

Bei Transgender- und intergeschlechtlichen Jugendlichen sieht die Situation noch deutlich schlechter aus. Internationale Untersuchungen ergaben, dass mehr als 40 Prozent der befragten Trans*-Jugendlichen mindestens einen Suizidversuch unternommen hatten.

Gewalt muss geächtet werden, Menschen müssen selbstbestimmt leben können

Es besteht erheblicher Handlungsbedarf, um einer Gesellschaft nahezukommen, in der Gewalt geächtet ist und Menschen selbstbestimmt leben können. Hierzu sind neben gesellschaftlichen Debatten – sie werden aktuell geführt – konkrete Veränderungen in Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere pädagogischer Fachkräfte erforderlich.

Bisher gibt es im Studium von LehrerInnen, Fachkräften der Sozialen Arbeit und in der Ausbildung von ErzieherInnen nur in Ausnahmefällen regelmäßige Angebote zu Grenzverletzungen, sexualisierter Gewalt und insgesamt zu sexueller Bildung. Kurz bevor die Fachkräfte aus der Ausbildung kommen, beschleicht sie dann oft das Gefühl, gar nicht genug auf den pädagogischen Alltag vorbereitet zu sein.

Fragen sind zum Beispiel: Wie reagiere ich richtig, wenn ich von einem Jugendlichen angebaggert werde? Was mache ich, wenn mir ein Kind oder Jugendlicher einen sexuellen Übergriff berichtet? Welche Handlungen von Kindern und Jugendlichen sind altersangemessen und entsprechen dem Entwicklungsstand? Welche sind hingegen Grenzverletzungen und Übergriffe und wie interveniere ich richtig?

Gesellschaftlich stehen wir vor der Entscheidung, dass die Fachkräfte unausgebildet und „aus dem Bauch heraus“ reagieren, und damit möglicherweise überrascht und problematisch. Oder sie sind auch im Hinblick auf Sexualität ausgebildet und reagieren professionell. Sexualität ist in den Einrichtungen so oder so da – in den Kindergärten sind es die allen Eltern bekannten „Doktorspiele“, das eigene Erkunden des Körpers und Fragen der Kinder danach, wo die Babys herkommen. Unter Jugendlichen ist es das ausprobierende Hineinwachsen in ihre Erwachsenensexualität.

Sehr viele Fachkräfte wünschen Qualifizierungsmaßnahmen

Eine Begleituntersuchung der Bundesweiten Fortbildungsoffensive für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ergab, dass es für 44 Prozent der mehr als 5000 befragten Fachkräfte die erste Fortbildung zum Thema Sexualität und sexualisierte Gewalt war. Mehr als 80 Prozent von ihnen wünschten Qualifizierungsmaßnahmen zu sexualpädagogischen Konzepten und Verfahrensleitlinien, mehr als 60 Prozent zu professionellem Beschwerdemanagement. Wir benötigen bezüglich sexueller Bildung und sexualisierter Gewalt gute Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Ziel muss es sein, dass es in allen auf die Arbeit mit Menschen zielenden Studiengängen und Ausbildungen entsprechende Lehrinhalte gibt.

Gleichzeitig zeigt sich Bedarf an innovativer Forschung. So zielen die Beschäftigungen von Zülfukar Çetin, Salih Alexander Wolter und mir (in Erarbeitung des im Psychosozial-Verlag erscheinenden Bandes „Schwule Identität – schwule Sichtbarkeit“) aktuell darauf, die Auswirkungen schwuler und lesbischer Identitätspolitik facettenreich zu untersuchen.

Jugendliche sollen sich ausprobieren und sich nicht gleich zuordnen müssen

Mit Blick auf die sexualpädagogische Arbeit ist die folgende Frage interessant: Das „Coming-out“ – sich als schwul, bi oder lesbisch zu identifizieren, gilt aktuell gemeinhin als wesentlicher Schritt, um sich auch gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen zu können. Das ist eine der berechtigten Sichten.

Eine andere stellt die Frage, warum denn eigentlich dieses klare Bekenntnis anhand der Partnerpräferenz zu Frauen oder/und Männern erfolgen muss. Ist es möglich, dass erst durch die Notwendigkeit, sich eindeutig festzulegen, für junge Menschen als ausweglos erscheinende Situationen hergestellt werden? Könnte es eine andere – und bessere – Möglichkeit sein, jungen (und auch älteren) Menschen von einem „Coming-out“ abzuraten – und sie vielmehr dazu anzuregen, sexuelle Erfahrungen zu sammeln und sich nicht gleich als „schwul“, „lesbisch“ oder „heterosexuell“ einzuordnen, nur weil sie mal oder auch häufiger gegenseitig gleich- oder andersgeschlechtlich masturbierten, gleich- oder andersgeschlechtliches Petting oder penetrierenden Sex hatten?

„Selbstbestimmt“ im Hinblick auf Sexualität könnte dann auch bedeuten, sich nicht in feste Kategorien einfügen zu müssen; „zu sich selbst zu stehen“ könnte heißen, Raum für sich einzufordern, sich selbst auszuprobieren.

Der Autor hat im Rahmen der vom Bundesbildungsministerium geförderten Forschungslinie zur sexuellen Gewalt in pädagogischen/institutionellen Kontexten eine Forschungsprofessur an der HS Merseburg inne. Das von ihm verwendete Sternchen in Trans* steht für die Fülle von Identitätsformen, die mit dem Wort „Trans“ gemeint sein können. - Den ersten Beitrag in der Serie "Gender in der Forschung" - Ilse Lenz: Keine Angst vorm bösen Gender - lesen Sie hier. Den zweiten Beitrag - Kerstin Palm: Auch das Biologische ist sozial - lesen Sie hier.

Heinz-Jürgen Voß

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