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Wissen: Starke Präsidenten

Rheinland-Pfalz novelliert sein Hochschulgesetz

Rheinland-Pfalz bekommt ein neues Hochschulgesetz. Am gestrigen Dienstag besprach das Kabinett des Landes einen Entwurf. Das neue Gesetz solle die Hochschulen im Wettbewerb stärken, erklärte Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (SPD). Die Hochschulpräsidenten bekommen mehr Macht, indem sie über einen Teil der Zuschüsse entscheiden können und ihre Aufgaben in Berufungsverfahren erweitert werden. Das Berufungsrecht soll zeitlich befristet vom Ministerium ganz an den Präsidenten einer Hochschule delegiert werden können. „Exzellente Forschungsbereiche“ sollen in „Kollegs“ zusammengefasst werden können. Damit könnten Einheiten entstehen, die finanziell und in ihrer Berufungspolitik unabhängig von den Fachbereichen wären, teilte Ahnen mit.

Das neue Hochschulgesetz soll auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Zugang an die Hochschulen erleichtern. Meister und gleich Qualifizierte können bereits jetzt an allen Hochschulen des Landes in einem ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren. In Zukunft sollen sie alle Fächer wählen können. Menschen mit Berufsausbildung sollen nach zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule und jeden mit ihrer Ausbildung verwandten Studiengang an einer Uni aufnehmen können. akü

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