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Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen stehen in Warnwesten und mit Rasseln vor dem Berliner Abgeordnetenhaus.

© Tsp/Burchard

Streit ums Berliner Hochschulgesetz: Dauerstellen als Dauerbaustelle

Mit dem Berliner Hochschulgesetz raus aus dem Hamsterrad der befristeten Verträge nach der Promotion? Die Diskussion darüber tritt auf der Stelle.

Worum geht es bei den Dauerstellen für Postdoktoranden im Berliner Hochschulgesetz eigentlich noch? In Paragraf 110, Absatz 6 heißt es im Entwurf für die anstehende „Reparaturnovelle“ sinngemäß: Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die nicht in Drittmittelprojekten, sondern auf einer Haushaltsstelle der Universität beschäftigt werden, bekommen eine „Anschlusszusage“.

Diese bezieht sich auf eine dauerhafte Stelle, sofern die Postdoktoranden „das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel“ erreichen. Damit würden nicht mehr nur Juniorprofessor:innen und Leitungen von Nachwuchsgruppen – in Fällen, wo dies vorher vereinbart war –, einen sogenannten Tenure Track auf eine Dauerstelle bekommen, sondern eine ganze, fest umrissene Gruppe von Promovierten, die in der Wissenschaft bleiben wollen.

Da setzt die Kritik der Gewerkschaften an. Es fehle das Ziel der Anschlussbeschäftigung, sagte Laura Haßler, Berliner GEW-Vorständin für Hochschulen, bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Dauerstellen müssten zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre, Forschung und Promotionsbetreuung geschaffen werden – und für alle Juniorprofs und ähnliche Positionen mitgelten.

Im Gesetzentwurf vorgesehen ist aber, dass die Unis die nötigen neuen Stellenkatagorien durch Satzung regeln – um spezifische Modelle etwa für unterschiedliche Fächer und ihre Kulturen zu ermöglichen.

Bislang sind alle ausgeschlossen, die jetzt eine Stelle haben

Zum anderen, so Haßler und auch Barry Linnert für die Landesvertretung des akademischen Mittelbaus, fehle eine Festlegung der Unis auf Vollzeitstellen. Ansonsten könnten Teilzeitstellen entstehen, die Betroffene durch Drittmitteljobs ergänzen müssten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Und damit kämen sie nie „aus dem Hamsterrad“ heraus.

[Lesen Sie zum Thema Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft auch dieses Interview auf Tagesspiegel Plus: "... wer sich das Prekariat auf Dauer leisten kann"]

Ein weiterer Kritikpunkt: Durch eine Übergangsfrist, nach der §110 erst am 1. Oktober 2023 in Kraft treten soll, werden bislang sämtliche Postdocs ausgeschlossen, die bereits befristet beschäftigt sind.

Konkrete Lösungen für diese offenen Fragen zeichneten sich im Wissenschaftsausschuss noch nicht ab. Im Gegenteil: Insbesondere Ludwig Kronthaler, scheidender Vizepräsident für Haushalt der Humboldt-Universität, warf noch ganz andere Grundsatzfragen auf. Künftig müssten nicht mehr nur Professuren international ausgeschrieben werden, sondern bereits die Postdocstellen.

Anders könne die wettbewerbliche Bestenauslese nicht gewährleistet werden, wenn diese letztlich in eine Professur übergeleitet würden. Zudem rechnete Kronthaler vor: „Aus zwei, drei Postdoc-Stellen wird dann eine Professur.“ Das reduziere die Anzahl der Stellen insgesamt, falls das Land nicht mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stelle.

Eine Lösungsidee aus der HU: Einfach auf die neuen Stellen bewerben

Immerhin gab Kronthaler einen Einblick in den Diskussionsstand an der Humboldt-Universität – mit möglichen Modellen, um solche neuen W1-Stellen (wie es sie schon für Juniorprofessuren gibt) zu schaffen. Gedacht werde etwa auch an Hochschuldozenturen und Positionen in der Forschung.

Einen weiteren Vorschlag brachte der HU-Vize für die Bestandsverträge mit: Aktuelle Postdoktoranden könnten sich doch auf die neuen Positionen bewerben und so in den Geltungsbereich von §110 kommen.

Kronthaler hatte kürzlich im Protest gegen das neue Hochschulgesetz seinen Rücktritt zum September dieses Jahres angekündigt. Vom AfD-Abgeordneten Martin Trefzer um eine Begründung gebeten, sagte der HU-Vize, er wolle die Umsetzung des „Gesamtkunstwerks“ des Senats „nicht persönlich verantworten“.

[Zur Frage, ob die Postdoktorandenregelung verfassungskonform wäre, lesen Sie hier über den jüngsten Vorstoß der GEW und hier über eine Klage der Oppositions-Fraktion]

Dass bestehende Verträge entfristet werden könnten, verwarf der Präsident der Freien Universität, Günter M. Ziegler. Wären deren Stellen gleich mit der Option auf einer Dauerstelle ausgeschrieben worden, „hätten sich ganz andere Leute beworben“. Danach gefragt hatte auch der Linken-Abgeordnete Tobias Schulze. Anschlusszusagen für Postdocs ab 2023 hießen de facto, dass es die ersten Dauerstellen nach vier bis sechs Jahren gebe. „Dann geht eine ganze Generation von Leuten verloren“, warnte Schulze.

Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour wiederholte lediglich, der Senat habe die Dauerstellenregelung mit der Übergangsfrist für die Hochschulen „handhabbar“ machen wollen. Mehrkosten sieht sie nicht. „Die Dauerbeschäftigungsverhältnisse gehen ja mit höheren Lehrdeputaten einher, deshalb ist eine kostenneutrale Umsetzung aus unserer Sicht möglich.“

Auch hier widersprach Günter M. Ziegler: Diese Rechnung gehe nicht auf, weil zuvor Lehrkapazität bei den Promovierenden weggefallen sei, deren wissenschaftliche Tätigkeit auf mindestens 50 Prozent hochgesetzt wurde.

Einig war sich Ziegler in einem Punkt mit Ina Czyborra (SPD): Dass das Hochschulgesetz in der laufenden Legislaturperiode sicher „noch öfter angefasst“ werden müsse.

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