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Wissen: Studienkosten doch nicht voll absetzbar

Hochschulabsolventen sollen die Kosten für ihr Erststudium weiterhin nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Das geht aus einer Vorlage für den Finanzausschuss des Bundestages hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Hochschulabsolventen sollen die Kosten für ihr Erststudium weiterhin nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Das geht aus einer Vorlage für den Finanzausschuss des Bundestages hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom August war erwartet worden, dass Bund und Länder die Absetzbarkeit der vollen Studienkosten als Werbungskosten möglich machen.

Nach dem vorliegenden Entwurf wollen Bund und Länder jedoch bei der bisherigen Regelung bleiben, nach der die erste Ausbildung „der privaten Lebensführung zuzuordnen ist“ und nur als Sonderausgabe steuerlich absetzbar sei. Die Obergrenze dafür soll allerdings von 4000 auf 6000 Euro jährlich angehoben werden. So könnten etwa Studiengebühren rückwirkend geltend gemacht werden, heißt es in dem Entwurf. Die darüber hinaus gehende Absetzbarkeit als Werbungskosten scheiterte dem Vernehmen nach auch am strengen Berufsbezug des BFH-Urteils: Demnach wäre nur ein Studium wie Medizin voll absetzbar, das unmittelbar auf einen Beruf vorbereitet, nicht aber ein Philosophiestudium.

Die Grünen im Bundestag begrüßten die Regelung. Sie verhindere ungerechte Einzelfallentscheidungen und milliardenschwere Steuerausfälle, erklärte Kai Gehring. Lisa Paus kritisierte jedoch die „unsoziale Klientelpolitik“, die die Bundesregierung mit der Anhebung der maximalen Sonderausgaben betreibe. Bevorzugt würden etwa Absolventen von teuren Privathochschulen. -ry

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