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Wissen: Studieren in Berlin sechs Euro teurer Senat erhöht Beiträge und senkt Begrüßungsgeld

Berlins Studierende sollen höhere Sozialbeiträge für das Studentenwerk zahlen.

Der jetzige Betrag von 41,20 Euro soll vom Wintersemester 2013/2014 an um vier bis sechs Euro angehoben werden, sagte Knut Nevermann, Staatssekretär für Wissenschaft, am Mittwoch im Abgeordnetenhaus. Dort befasste sich der Wissenschaftsausschuss in erster Lesung mit dem Haushalt. Mit den höheren Beiträgen wolle Berlin sich an den Bundesschnitt anpassen, sagte Nevermann. Das Land will ab 2014 seinen Zuschuss für das Studentenwerk um 446 000 Euro senken. Wolfgang Albers (Linke) kritisierte das als eine „Wende in der Berliner Studierendenpolitik“. Schließlich stehe das Studentenwerk wegen der wachsenden Studierendenzahlen und den Engpässen auf dem Wohnungsmarkt vor „erheblichen Problemen“. Nevermann erwiderte, angesichts der Berliner Haushaltsnotlage und auch im Vergleich zum Stadtstaat Hamburg sei das Berliner Studentenwerk „sehr sehr gut“ ausgestattet.

Der Senat will außerdem das Begrüßungsgeld für Studierende zum kommenden Wintersemester von jetzt 100 auf 75 Euro und im Jahr 2013 auf 50 Euro senken. Das Begrüßungsgeld soll seit 2002 Studierende von außerhalb motivieren, ihren Erstwohnsitz in Berlin anzumelden. Berlin bekommt für jeden Zugezogenen jährlich 3625 Euro aus dem Länderfinanzausgleich.

Der Ausschuss diskutierte auch über die Folgen des Karlsruher Urteils zur W-Besoldung für Professoren. Nevermann sagte, zwar würden Berlin nicht unmittelbar höhere Kosten entstehen: Mit einer Erhöhung der Grundgehälter würden die Leistungszulagen abgeschmolzen. Allerdings würden die höheren Grundgehälter die Pensionskassen der Unis später stärker belasten. Die Grüne Anja Schillhaneck erwartet vom Senat nun genauere Angaben darüber, welche Kosten zu erwarten sind.

Den Berliner Wissenschaftspolitikern ist auch noch unklar, ob Berlin dem Urteil bereits dann entspricht, wenn es die W-2-Grundgehälter anhebt, ohne die Gestaltung der Leistungszulagen zu überarbeiten. Ob die Grundgehälter für die W-3-Besoldung auch angehoben werden müssen, soll ebenfalls erst überprüft werden. Albers glaubt nicht, dass Leistungszulagen überhaupt nach den Maßstäben des Beamtenrechts objektiviert und so juristisch abgesichert werden könnten. Offen ist auch, ob Berlin das Urteil so schnell umsetzen muss wie Hessen, nämlich bis zum 1. Januar 2013. Schillhaneck warf die Frage auf, ob die Professoren überhaupt verbeamtet sein müssen.

Kritisch sieht die Opposition auch den Sanierungsstau an den Universitäten. Nevermann sprach von einem „Faß ohne Boden“. Doch die Finanzlage setze enge Grenzen. akü

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