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Wissen: Teurer Kandidat

FHTW streitet um Gehalt des neuen Kanzlers – Kuratoriumsvorsitzender zurückgetreten

Seit Wochen diskutiert die TU Berlin darüber, ob die Kanzlerin der Uni durch einen großen Gehaltssprung und durch ein Mietverhältnis mit der TU begünstigt wurde. Jetzt gibt es auch an Berlins Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) Ärger um das Gehalt des Kanzlers, das Insider als „zu üppig“ bezeichnen. Das Pikante an der Angelegenheit: Berlins Wissenschaftsverwaltung soll selbst auf den für den Kanzler äußerst günstigen Vertragsabschluss hingearbeitet haben – weil es sich um einen Angestellten eben dieser Verwaltung handelt, der nun an die FHTW wechselt. So erklären sich jedenfalls Angehörige der FHTW die Tatsache, dass der neue Kanzler weit mehr verdienen soll als der alte, der vor einem halben Jahr in den Ruhestand ging.

Hochschulangehörige, die die Personalie kritisch sehen, können sich in ihrer Wahrnehmung bestätigt fühlen, nachdem in der vergangenen Woche der Kuratoriumsvorsitzende der FHTW zurücktrat. Klaus Brüggemann, Geschäftsführer des Verbands der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) und seit 2002 Kuratoriumsvorsitzender, begründet seinen Schritt in einer Mitteilung auf der Homepage der Hochschule nicht. Auf Anfrage erklärt er aber schriftlich: „Das Verfahren zur Besetzung der Position des Kanzlers/der Kanzlerin der FHTW Berlin hat bei mir erhebliche Irritationen ausgelöst, die das Vertrauensverhältnis zur Senatsverwaltung und zur Hochschulleitung nachhaltig belastet haben.“

Was ist geschehen? Brüggemann kritisiert „die mangelnde Transparenz des Verfahrens“, die für ihn „unverständlich lange Dauer der internen Behandlung von Besetzungsvorschlägen“ sowie „die unterschiedlichen und widersprüchlichen seitens der Verwaltung kommunizierten Rechtsauffassungen“. Das für die Wahl des Kanzlers zuständige Kuratorium habe von der Hochschulleitung widersprüchliche Informationen erhalten, zum Teil seien sie auch sachlich falsch gewesen oder hätten das Kuratorium nur zufällig erreicht.

Mehr erklärt Brüggemann nicht. Doch in der Hochschule wirft man der Leitung der FHTW vor, gemeinsam mit der Senatsverwaltung das Kuratorium hintergangen zu haben. Denn anders als das Kuratorium hätten sowohl die Verwaltung als auch die Hochschulleitung von Anfang an gewünscht, dass der Angestellte der Senatsverwaltung, Stephan Becker, Kanzler der Hochschule wird. Das Kuratorium habe hingegen einen auswärtigen Kandidaten klar favorisiert. Um doch noch Becker durchzusetzen, habe die Senatsverwaltung das Verfahren wochenlang verschleppt und dem auswärtigen Bewerber – ohne Wissen des Kuratoriums – ein „unattraktives Gehalt“ angeboten. Der Mann sprang ab.

Im zweiten Durchgang sprach sich das Kuratorium nun zwar für Becker aus – bemerkte aber erst zu spät, wie opulent die Bedingungen des von der Senatsverwaltung formulierten Vertrags nun aussahen. Ein Teil der Leistungen, die die FHTW dem neuen Kanzler bietet, seien im Vertrag mit dem Wissen der Hochschulleitung „versteckt“ worden, um das Kuratorium zu täuschen, ist zu hören: „Der ganze Vorgang ist eine Farce.“

FHTW-Präsident Michael Heine weist solche Einschätzungen zurück. Es habe zwar „Irritationen“ gegeben. Diese lägen aber mehr „im Bereich der Kommunikation“ und „weniger im sachlichen Gehalt des Verfahrens“, das „völlig sauber, regulär und transparent“ verlaufen sei. Auch eine absichtlich langsame Bearbeitung der Bewerbung des vom Kuratorium ursprünglich favorisierten Kandidaten in der Senatsverwaltung kann Heine nicht erkennen: „Verwaltungen arbeiten eben ab und zu länger.“ Der Rücktritt des Kuratoriumsvorsitzenden sei „wirklich bedauerlich“. Doch gebe es „nicht einen Anhaltspunkt“ dafür, dass Becker in dem Verfahren bevorteilt worden sei. Auf die Frage, wie viel ein Kanzler an einer Fachhochschule verdient, sagt Heine: „Das weiß ich nicht. Man muss aber sehen, ob er verbeamtet ist oder nicht.“

In der Tat soll Beckers Vertrag auch deshalb besser ausgestattet sein, weil er nicht verbeamtet ist. Dass ein befristeter Kanzler für sein höheres Risiko kompensiert werden soll, meinen auch die Kritiker in der Sache. Doch seien die Grenzen überschritten. Die Senatsverwaltung gehe mit ihren Mitarbeitern wohl großzügiger um als mit auswärtigen Bewerbern – oder auch mit der TU-Kanzlerin, deren Vertrag auf Betreiben des Senats inzwischen gekündigt wurde.

Die Senatsverwaltung teilt auf Anfrage lediglich mit, das FHTW-Kuratorium habe sich nach der Absage des ersten Kandidaten im zweiten Durchlauf für Becker entschieden „und inzwischen einem Vertrag mit ihm zugestimmt.“Anja Kühne

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