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Wissen: Teurer Lesestoff

Wissenschaftler kritisieren neues Urheberrecht und hoffen auf die nächste Novelle

Die besonders unter Wissenschaftlern umstrittene Reform des Urheberrechts ist auf dem besten Wege, Realität zu werden. Im Herbst soll sie den Bundesrat passieren, nachdem sie jetzt vom Bundestag verabschiedet wurde. Bereits Ende des Jahres könnten die Änderungen, die viele Wissenschaftler unmittelbar betreffen, in Kraft treten. Zu den großen Profiteuren der Reform zählen nach bisherigem Stand der Dinge die Wissenschaftsverlage. Wissenschaftler indessen müssen sich auf einen verschlechterten Zugang zu Zeitschriftenbeiträgen einstellen.

Ist etwa ein Artikel in der Bibliothek vor Ort nicht verfügbar, konnte man sich bislang von spezialisierten Kopienversanddiensten wie Subito den gesuchten Beitrag zu moderaten Preisen als PDF-Datei per E-Mail aus einer anderen Bibliothek schicken lassen. Dies soll nun in Zukunft nur noch so lange zulässig sein, wie die Verlage nicht im Internet ein eigenes „On-Demand-Angebot“ offerieren, also den entsprechenden Beitrag nicht selber online in einer Datenbank zum kommerziellen Abruf anbieten.

Schon heute werden von den Verlagen in einigen Bereichen teilweise bis zu 30 Euro und mehr für den Abruf eines Beitrags verlangt. Um dieser Preisentwicklung entgegenzusteuern, ist zwar vorgesehen, dass der elektronische Kopienversand weiterhin dann zulässig sein soll, wenn das Online-Angebot der Verlage nicht zu angemessenen Bedingungen erfolgt. Was „angemessene Bedingungen“ sein sollen, bleibt dabei aber unklar.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, einem Zusammenschluss von Wissenschaftsorganisationen und Fachverbänden, hat die Bundesregierung wegen dieser und anderer primär wissenschaftsverlagsfreundlicher Neuregelungen daher ihr Ziel, ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ zu schaffen, verfehlt. Wissenschaftler und Bibliothekare setzten nun ihre Hoffnungen in einen sogenannten „dritten Korb“ der Urheberrechtsreform. Mit dieser Novelle soll dann tatsächlich den Belangen der Wissenschaft Rechnung getragen werden. Möglicherweise werden dann auch Forderungen nach einer Erleichterung des „Open Access“ zu wissenschaftlicher Information aufgegriffen werden.

Ein entsprechender Vorschlag aus der Wissenschaft hatte 2006 bereits die Unterstützung des Bundesrates gefunden. Der Reformvorschlag würde es Wissenschaftlern erleichtern, ihre in Fachzeitschriften veröffentlichten Beiträge der Öffentlichkeit zumindest zeitlich verzögert kostenfrei zugänglich zu machen – auch wenn er einem Verlag exklusive Nutzungsrechte eingeräumt hat. Voraussetzung für eine solche Zweitveröffentlichung wäre allein, dass der Beitrag im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden ist. Den Interessen der Zeitschriftenverlage würde dadurch Rechnung getragen werden, dass ihnen eine sechsmonatige Phase exklusiver Auswertung verbleibt.

Erst nach Ablauf dieser „Schonfrist“ dürfte der Wissenschaftler seine Forschungsergebnisse auf seiner Website oder dem Internetauftritt seiner Forschungseinrichtung zu nichtkommerziellen Zwecken kostenfrei zugänglich machen. Die diskutierte Gesetzesänderung wäre zwar nur ein behutsamer Schritt in Richtung „Open Access“. Wissenschaftler erhielten dadurch aber immerhin ein Mehr an Freiheit und könnten über das Internet das erreichen, was sie am meisten wollen: gelesen werden. Gerd Hansen

Gerd Hansen

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