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Die Charité.

© picture alliance/dpa

Titelentzüge in Berlin: Charité mit den meisten Plagiatsverfahren

Die meisten Plagiatsverfahren in Berlin gibt es an der Charité. Auffällig auch: Die TU entzog in den vergangenen Jahren keinen einzigen Titel.

Die Zahlen der durchgeführten Plagiatsprüfungen an den Berliner Unis unterscheiden sich stark. Das zeigen Antworten der Berliner Senatsverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Adrian Grasse. Seit dem Jahr 2012 hat die Charité 21 Verfahren abgeschlossen. An der Freien Universität, die zuletzt durch den Plagiatseklat von Franziska Giffey in die Öffentlichkeit rückte, sind es elf. Vier abgeschlossene Verfahren meldet die Technische Universität, drei die Humboldt-Universität, die Universität der Künste eins.

Liegen den Universitäten Hinweise von Dritten oder Auffälligkeiten während der Begutachtung vor, müssen in der Regel Prüfungen eingeleitet werden. Hierfür verwenden etwa HU, TU und die Charité spezielle Computerprogramme.

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Die Charité geht noch einen Schritt weiter und wartet nicht immer, bis ein entsprechender Verdacht vorliegt. Sie führt auch Stichproben durch und arbeitet daran, in Zukunft mithilfe einer zentralen Software alle Dissertationen überprüfen zu können.

Doch nicht alle abgeschlossenen Verfahren, in denen ein Plagiat festgestellt wird, führen zu einer Aberkennung des Doktortitels. Neben der Entziehung gibt es noch die Rüge, die in sogenannten minderschweren Fällen erteilt wird. An der HU ist dies noch nicht vorgekommen, an der FU nur einmal. Die Charité hingegen hat zehn Rügen erteilt, wie aus der Antwort der Wissenschaftsverwaltung hervorgeht. Die TU hat alle Verfahren ohne Sanktion eingestellt.

Ein nachgewiesenes Plagiat als Zeichen einer nicht sauberen wissenschaftlichen Arbeit führt jedoch in den meisten Fällen nicht dazu, dass sie etwa aus den Univeristätsbibliotheken genommen werden. Auch wird nicht immer gleich kenntlich gemacht, dass bei der entsprechenden Arbeit der Doktorgrad entzogen wurde.

Jede Person, der ein Plagiat nachgewiesen wurde, kann eine Klage gegen den Entzug des Doktortitels einreichen. Wie die Antworten des Senats zeigen, gehen viele diesen Weg. Klagen sind dann oft aufgrund von formalen Verfahrensfehlern erfolgreich. So wurde an der Charité insgesamt sieben Mal ein Klageverfahren gegen den Entzug des Titels gestellt - und fünf Mal mussten diesem aufgrund eines Formfehlers stattgegeben werden.

Insgesamt handelt es sich um sehr langwierige Prozesse. „Die Gerichtsverfahren, deren Dauer sich nach Angaben der Hochschulen in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verändert hat, dauern in der Regel mehrere Jahre“, heißt es in den Antworten des Senats, über die zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet hatte.

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