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Unser Kolumnist George Turner.

© Mike Wolff

Turners Thesen: Im Aufsichtsrat nur mit Augenmaß

Wenn Wissenschaftler in Aufsichtsräten von Unternehmen sitzen, sollten sie das mit Augenmaß tun, sagt unser Kolumnist.

Oft wird darüber geklagt, dass es zu wenige Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft oder zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gäbe. Spitzenkräfte sollten von einem in den anderen Bereich wechseln; das würde befruchtend und belebend wirken.

Einige Beispiele für solche Rochaden gibt es; nicht immer führen sie zu den erwünschten Erfolgen. So wird derzeitig gerade das Wirken eines früheren Ministerpräsidenten für einen Konzern aus der Baubranche aufgearbeitet.

Nun muss es nicht immer gleich ein kompletter Wechsel von Personen unter Aufgabe ihrer bisherigen Tätigkeit sein. Mitgliedschaften von Wissenschaftlern in Aufsichtsgremien von Unternehmen sind nicht nur denkbar, sondern werden durchaus praktiziert.

Schlechtes Beispiel: Wie es bei Krupp läuft

Derzeitig beschäftigt die Öffentlichkeit das Wirken der Rektorin der Universität Dortmund, einer Mathematikerin. Sie leitet auch die Krupp-Stiftung – und sitzt in dieser Rolle im Aufsichtsrat der Krupp AG, auf deren Entwicklung sie so einen machtvollen Einfluss hat. Ihre Tätigkeit hat offenbar mit dazu geführt, dass die beiden wichtigsten Exponenten des Unternehmens, die Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat, ihre Posten aufgeben.

Hier scheint ein falsches Verständnis von Funktion und Gestaltungserfordernis bei der von außen kommenden Person vorzuliegen. Das Aktiengesetz beschreibt die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Organe. Mitglieder in Aufsichtsgremien sind dort nicht hineingewählt oder delegiert worden, um das Geschäft des Vorstands zu erledigen. Sinn ist vielmehr unter anderem, sich den Sachverstand von Experten zunutze zu machen.

Es gehört dann zu den Selbstverständlichkeiten der Externen, dass sich aus der Sache ergebende Grenzen erkannt und eingehalten werden. Der Autor kennt dies aus eigener Erfahrung sowohl bei Unternehmen wie auch im Rahmen von Stiftungen. Das heißt nicht, dass sich ein Mitglied nur als Abnick- oder Alibi-Vertreter verstehen darf. Die manchmal naiven Fragen von Laien können gelegentlich auch erhellend und weiterführend sein. Aber es ist Zurückhaltung geboten bei Entscheidungen, die spezielle Kenntnisse aus dem Bereich der Finanzen oder der globalen Wirtschaftsbeziehungen voraussetzen.

Wenn stets als verantwortungsbewusst bekannte Manager aus der ersten Reihe der deutschen Wirtschaft „das Handtuch werfen“, ist das ein Alarmzeichen. Und es gibt ein weiteres Bedenken: man wird in Zukunft noch genauer hinsehen, wen man in Aufsichtsgremien wählt. Für die erhofften Wechsel vor allem zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist das Beispiel kein gutes Zeichen.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-mail senden: george.turner@t-online.de

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