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TURNERS Thesen: Von Doktoreltern mehr verlangen

Einerseits erschüttern Plagiatsvorwürfe das Vertrauen in die Redlichkeit von Doktoranden, andererseits wird das Promotions-Monopol der Universitäten durch die Fachhochschulen infrage gestellt. Zwei Aspekte gilt es zu beachten: Universitäten sollten der Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft folgen und anonymen Anschuldigungen nicht mehr nachgehen.

Einerseits erschüttern Plagiatsvorwürfe das Vertrauen in die Redlichkeit von Doktoranden, andererseits wird das Promotions-Monopol der Universitäten durch die Fachhochschulen infrage gestellt. Zwei Aspekte gilt es zu beachten: Universitäten sollten der Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft folgen und anonymen Anschuldigungen nicht mehr nachgehen. Wenn aber Plagiatsjäger Fehler bei Dissertationen relativ leicht erkennen, fragt man sich, warum sie nicht bei der Korrektur durch den Doktorvater/mutter aufgefallen sind.

Daraus ergeben sich wiederum einfache Schlussfolgerungen: Das Recht der einzelnen Professoren, Themen zur Bearbeitung auszugeben, verpflichtet zu mehr Sorgfalt bei der Bewertung eingereichter Arbeiten. An den Pranger gehören nicht nur diejenigen, die beim Erwerb des Titels unsauber gearbeitet haben. Getadelt werden müssen auch jene, die aus Nachlässigkeit oder womöglich Unvermögen Entwürfe akzeptiert haben, bei denen später Verstöße gegen die Regeln redlichen wissenschaftlichen Arbeitens festgestellt werden.

Nicht alle der rund 20 000 Universitätsprofessoren, die Themen ausgeben dürfen, genügen den Anforderungen, und zwar sowohl was die Auswahl der entweder zu anspruchsvollen oder zu einfältigen Themen angeht als auch hinsichtlich der bei der Prüfung anzuwendenden Sorgfalt. Die Ausgabe von Themen und die Beurteilung eingereichter Arbeiten will gelernt sein. Dies geschieht in einem Prozess über die Tätigkeit als Assistent, bei der schon einmal die Nachprüfung von Zitaten erledigt wird, über Vorgutachten für den betreuenden Professor, weiter als Dozent oder junger Professor als Zweitberichterstatter bis zur eigenverantwortlichen Ausgabe von Themen.

Diese Übung fehlt dann, wenn eine ganze Einrichtung wie eine Pädagogische Hochschule in eine Universität überführt wird und die bisherigen Dozenten Dissertationen ausgeben dürfen. Noch schlimmer würde es, wenn die Fachhochschulen das Promotionsrecht erhalten. Noch einmal würden knapp 20 000 Personen losgelassen, die ungeübt ein Recht wahrnehmen können, auf das die meisten nicht hinreichend vorbereitet sind. Dieses sehenden Auges von Politikern in Kauf zu nehmen, ist ebenso fahrlässig wie das Verhalten der bisher in die Kritik Geratenen. Die Wertschätzung des Doktortitels hat bereits gelitten; mit der Verbreiterung der Berechtigten nimmt die Abwertung zu.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: george.turner@t-online.de

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