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Werden verpflichtende Übergangsempfehlungen abgeschafft, gehen mehr Kinder aufs Gymnasium.

© IMAGO

Übergang aufs Gymnasium: Der gerechte Elternwille

Entscheiden Eltern über die Schule ihrer Kinder, verschärft das die soziale Schieflage am Gymnasium nicht. Das ist das überraschende Ergebnis einer WZB-Studie.

„Unser Kind soll aufs Gymnasium“ – dieser Wunsch wird in der Regel insbesondere bildungsnahen Müttern und Vätern zugeschrieben. Doch dürfen Eltern selbst über die Wahl der weiterführenden Schule entscheiden, muss das die soziale Schieflage am Gymnasium nicht verschärfen. Ganz im Gegenteil wechselten in der Vergangenheit sogar weniger Kinder aus bildungsnahen Familien aufs Gymnasium, wenn die Eltern entscheiden konnten und sie nicht mehr an die Übergangsempfehlung der Lehrer gebunden waren.

Analysiert: Vier Reformen von Übergangsempfehlungen

Das geht aus einer neuen Studie des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung Berlin (WZB) hervor. „Wir waren von dem Ergebnis selber überrascht“, sagt der Soziologe Marcel Helbig.

Helbig und seine WZB-Kollegin Stefanie Jähnen analysierten mithilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes und des Mikrozensus vier Reformen von Übergangsempfehlungen. In zwei Fällen – in Niedersachsen 1978/79 und in Rheinland-Pfalz 1984/85 – schafften Bundesländer die bindenden Empfehlungen von Klassenlehrern beziehungsweise Klassenkonferenzen für den Schulwechsel ab. Die Eltern durften danach selber darüber entscheiden.

Welche Schüler seltener aufs Gymnasium gehen

In beiden Ländern wirkte sich das positiv für Schüler aus bildungsfernen Schichten aus: Deren Gymnasialbeteiligung stieg. Schüler mit Eltern, die selber einen mittleren oder hohen Bildungsabschluss haben, gingen nach der Reform dagegen seltener aufs Gymnasium.

Die Änderungen sind zwar nicht extrem hoch, gleichwohl aber „statistisch signifikant“, wie Helbig sagt. In Niedersachsen besuchten zwischen 1979 und 2012 gut 33 000 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium, die das ohne die Abschaffung der verbindlichen Empfehlung nicht gekonnt hätten, rechnen die Wissenschaftler hoch.

Was könnten Gründe für den Befund sein? Auffällig ist laut Helbig, dass die Ungleichheit vor der Reform in beiden Ländern „extrem hoch“ war und deutlich über dem Bundesschnitt lag. Für Helbig ist daher die einzige plausible Erklärung, dass Lehrer vorher den vermeintlichen Wunsch der bildungsnahen Eltern zu sehr antizipierten. Die Abschaffung der bindenden Gymnasialempfehlung habe einen falsch verspürten Druck von den Lehrern genommen, Schülern aus bildungsnahen Familien mit schwächeren Leistungen für das Gymnasium zu empfehlen. Eingehend analysiert sind die Zusammenhänge gleichwohl nicht. Helbig spricht von einem „blinden Fleck in der Forschung“. Der Befund deute aber darauf, dass es wichtigere Baustellen als den immer wiederkehrenden Streit um Gymnasialempfehlungen gibt.

Auswirkungen auf die Gymnasialquote

Weniger eindeutig als in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind zudem die beiden anderen Fälle. Nordrhein-Westfalen führte 2006/7 wieder bindende Empfehlungen durch die Lehrer ein, ebenso Brandenburg 2007/8. In NRW änderte sich dadurch an der sozialen Zusammensetzung nichts. In Brandenburg kamen danach weniger Kinder aus höheren Schichten aufs Gymnasium – was den Befunden aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz widerspricht. Auch dafür suchen die Forscher nach Erklärungen.

Bisher kam es 16 Mal zu Reformen bei den Übergangsempfehlungen, in manchen Ländern wie NRW und im Saarland gleich mehrfach. Für die anderen Fälle fehlen Helbig und Jähnen die Daten, um auch hier herauszufinden, wie sich die Reform auf die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft auswirkte. Immerhin 13 Reformen konnten sie danach befragen, wie diese sich auf die Gymnasialquote auswirkten. Das eindeutige Ergebnis: Werden verpflichtende Übergangsempfehlungen abgeschafft, gehen danach insgesamt mehr Kinder aufs Gymnasium als vorher.

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