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Wissen: Uni Bremen: Verstoß gegen Zivilklausel?

Die Uni Bremen hat möglicherweise mehrfach gegen ihre „Zivilklausel“ verstoßen, wonach ihre Wissenschaftler Forschungsaufträge ablehnen sollen, „die Rüstungszwecken dienen können“. Uni-Sprecher Eberhard Scholz bestätigte am Dienstag einen Bericht von Radio Bremen, dem zufolge das Institut für Telekommunikation und Hochfrequenztechnik drei Jahre lang an einem Projekt des Verteidigungsministeriums beteiligt war.

Die Uni Bremen hat möglicherweise mehrfach gegen ihre „Zivilklausel“ verstoßen, wonach ihre Wissenschaftler Forschungsaufträge ablehnen sollen, „die Rüstungszwecken dienen können“. Uni-Sprecher Eberhard Scholz bestätigte am Dienstag einen Bericht von Radio Bremen, dem zufolge das Institut für Telekommunikation und Hochfrequenztechnik drei Jahre lang an einem Projekt des Verteidigungsministeriums beteiligt war. Wie Scholz sagte, könnte es „zwei bis drei“ ähnliche Fälle gegeben haben. Rektor Wilfried Müller lasse das prüfen.

Bei dem jetzt bekannt gewordenen Fall sei es um die Übertragung großer Datenmengen gegangen. Das Institut sei Unterauftragnehmer des Bremer Raumfahrtkonzerns OHB gewesen, der den Auftrag vom Verteidigungsministerium erhalten habe. Es habe sich um Grundlagenforschung gehandelt, die zivil, aber auch militärisch genutzt werden könne, wie für die Datenübertragung von Tornadojets an Bodenstationen.

Nach Angaben von Scholz hatte das Institut das Projekt korrekt an die zentrale Uni-Verwaltung gemeldet. Die habe dann versäumt, die Vereinbarkeit mit der Zivilklausel zu überprüfen. Das sei eindeutig ein Fehler gewesen, sagte der Sprecher. Ob es sich nun tatsächlich um einen Verstoß gegen die Zivilklausel handelte, wollte er nicht bewerten. Erst im Januar hatte der Akademische Senat mit großer Mehrheit die Zivilklausel von 1986 bekräftigt. Vorangegangen war eine Debatte, ob diese Selbstverpflichtung nicht überarbeitet oder abgeschafft werden müsse – vor allem, weil manche Forschungsprojekte zivilen und militärischen Zwecken dienen könnten. stg

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