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Studierende vor der Rostlaube der Freien Universität

© Himsel

Uni-Finanzierung: Ärger über Flexi-Konten der Freien Universität

Der Berliner Rechnungshof kritisiert die FU, weil sie nicht streng den Regeln des Haushalts folgt

In scharfen Worten rügt der Berliner Rechnungshof die Freie Universität. Es gebe „erhebliche Rechtsverstöße bei der Mittelbewirtschaftung“, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2014. Die FU bewahre 40 Millionen Euro rechtswidrig jenseits des Haushalts auf. Darunter seien auch Mittel aus der Programmpauschale der DFG („Overhead“). Auch habe die FU Mittel zweckfremd ausgegeben, nämlich für „Sektempfänge, Richt-, Sommer-, Hof- und Abschiedsfeste“ sowie einen „Draisinenausflug“.

Versteckt die FU etwa 40 Millionen Euro auf geheimen Konten, während sie öffentlich regelmäßig über den knappen Haushalt jammert? „Es gibt keine geheimen Konten“, sagt FU-Präsident Peter-André Alt auf Anfrage. Alle Mittel, auch die in den vom Rechnungshof gezählten 87 „Verwahrkonten“, seien im Haushaltsbericht der FU aufgeführt und auch dem Akademischen Senat sowie dem Kuratorium der FU zur Kenntnis gebracht worden. Von Zweckentfremdung könne keine Rede sein.

Das entspricht der Darstellung der Senatsverwaltung für Wissenschaft: „Es sind keine Mittel zweckentfremdet worden, es ist auch kein Schaden entstanden, und die Mittel waren in den Haushaltsrechnungen aufgeführt“, erklärt Sprecher Thorsten Metter. Die Verwahrkonten seien „Teil der Rechnungslegung und damit Teil des Haushaltsgeschehens“. Bei den „Verwahrfonds“ handelt es sich auch keineswegs um 87 verschiedene Bankkonten, sondern bloß um Buchungstitel. Auf einem Großteil der „Verwahrkonten“ sind laut Alt Mittel für verschiedene Bauvorhaben aufgeführt.

Tatsächlich kritisiert der Rechnungshof auch nicht, dass die FU heimliche Nebenkonten führt, wie der empörte Ton seines Berichts nahelegen könnte. Die FU weist das Geld in den „Verwahrkonten“ sichtbar aus, stellt der Bericht fest. Doch dort hätte die FU die Mittel eben nicht verbuchen dürfen. Der größte Teil müsste im Haushalt nachgewiesen werden. Dabei pocht der Rechnungshof auf die Landeshaushaltsordnung. Sie erlaubt einer Verwaltung nur ausnahmsweise, Einzahlungen in „Verwahrung“ zu nehmen, nämlich nur, solange sie nicht endgültig gebucht werden können.

Da die FU also auch nach Meinung des Rechnungshofs keine geheimen Sparkonten angelegt hat – warum hat sie das Geld dann nicht in ihrem regulären Haushalt aufgeführt? Rücklagen bilden kann die FU schließlich auch dort. Allerdings ist der Verwendungszweck der Mittel stärker festgelegt, wenn sie im Haushalt eingestellt sind, sagt Alt. Das betreffe auch die Mittel aus dem DFG-Overhead, aus dem die FU jährlich acht bis zehn Millionen Euro ausgeben kann.

Um kleine Beträge geht es bei den Mitteln, die für Feste und eine Draisinenfahrt verwendet wurden. Das widerspreche womöglich dem Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung, moniert der Rechnungshof. Vor allem seien dafür Mittel aus Gebühren, die Studierende nicht zurückgefordert haben, zweckentfremdet worden. Alt erklärt dazu, kleine Feiern – etwa zum 25. und 40. Jubiläum von Mitarbeitern – gehörten zu einem guten Betriebsklima, dürften aus dem regulären Haushalt aber nicht finanziert werden. Die Draisinenfahrt sei ein Betriebsausflug von Mitarbeitern der Verwaltung gewesen, den die FU gesponsert habe.

„Der Rechnungshof hat die buchungstechnischen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung bezüglich der Verwahrkonten sehr streng ausgelegt“, heißt es aus der Senatsverwaltung. Die FU hat dem Rechnungshof gleichwohl bereits vor einem halben Jahr zugesagt, die meisten der „Verwahrkonten“ nun in den Haushalt zu überführen. Der Asta der FU sieht in den Vorgängen einen "Skandal", wie es in einer Erklärung vom Dienstag heißt.

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