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Klare Verhältnisse bei Unternehmens-Kooperationen fordert der Asta der TU Berlin.

© Kai-Uwe Heinrich

Unis und Unternehmen: Geheime Verträge? TU-Asta kritisiert Kooperation mit BASF

Der Asta der Technischen Universität Berlin würde gerne mehr über eine Kooperation der Uni mit BASF wissen. TU-Präsident Steinbach beruft sich auf "allgemein übliche Regelungen zur Vertraulichkeit".

Studierendenvertreter der TU Berlin kritisieren eine Kooperation der Universität mit dem Chemieunternehmen BASF. Lehre und Forschung drohten „vom Bedarf privater Unternehmen“ abhängig zu werden, erklärt der Asta. Die Geheimhaltung von vertraglich vereinbarten Details erzeuge zusätzliches Misstrauen.

Laut TU will das TU-Exzellenzcluster UniCat mit BASF ein 900 Quadratmeter großes Gemeinschaftslabor gründen. Dort sollten katalytische Prozesse für den Rohstoffwandel erprobt werden. Gesucht werde nach Alternativen zum Erdöl bei der Herstellung von Kunststoffen. BASF werde 6,4 Millionen Euro im Laufe der ersten fünf Jahren investieren, das Gesamtvolumen betrage 13 Millionen Euro.

Die Kritik des Astas wies TU-Präsident Jörg Steinbach am gestrigen Donnerstag zurück. Alle grundlegenden Aspekte der Kooperation seien im Akademischen Senat und im Kuratorium beschrieben worden. „Von Geheimniskrämerei kann daher keine Rede sein“, heißt es in einer Mitteilung. Der Vertrag enthalte neben finanziellen Zusagen „allgemein übliche und ausgewogene Regelungen zu Vertraulichkeit, Veröffentlichungen und Rechten an Arbeitsergebnissen, Haftungsbeschränkungen sowie die bei Verträgen der TU Berlin mit Unternehmen zwingende Zivilklausel“. Privatrechtliche Verträge seien nicht dazu bestimmt, „einer breiten Öffentlichkeit unkontrolliert zugänglich gemacht zu werden“.

Im Sommer wolle das Präsidium mit dem Akademischen Senat diskutieren, welche Richtlinien für Kooperationen mit Unternehmen gelten müssten.

Zuletzt gab es in Berlin Diskussionen um ein ehemals von der Deutschen Bank gesponsertes Institut mit zwei Stiftungsprofessuren an der TU und der HU Berlin. Kritisiert wurden hier Vertragsbedingungen, nach denen sich die Bank unter anderem vorbehielt, Forschungsergebnisse vor der Weitergabe an Dritte einzusehen. Die Unis erklärten im Mai 2011, die Bank habe von ihren Mitspracherechten nie Gebrauch gemacht und die Kooperation sei ohnedies bereits beendet.

An der Kölner Universität wird über die Offenlegung eines Kooperationsvertrags mit dem Pharmaunternehmen Bayer gestritten. Auch dort befürchten Kritiker, Bayer könne über die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen entscheiden. Sie haben beim Verwaltungsgericht geklagt.

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