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Untreueverdacht: Staatsanwalt stellt Verfahren an der TU ein

Nach knapp drei Jahren hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den ehemaligen TU-Präsidenten Kurt Kutzler, TU-Kanzlerin Ulrike Gutheil und den ehemaligen Leiter der Bauabteilung der Uni, Hans Joachim Rieseberg, eingestellt. Gegen die drei war wegen Verdachts der Untreue ermittelt worden.

„Nachweise für eine Straftat haben nicht vorgelegen“, erklärte Martin Steltner, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Auslöser der Ermittlungen waren Vorgänge rund um die Wohnung Gutheils, die die Kanzlerin von der TU gemietet hatte. Die Vorgänge hatten 2008 den Landesrechnungshof beschäftigt, der damals in seinem Jahresbericht eine „Begünstigung“ Gutheils „zulasten des Universitätshaushalts“ gerügt hatte. Die Rechnungsprüfer kritisierten damals etwa „erhebliche Aufwendungen für die Sanierung des Wohngebäudes“. Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war zudem das damalige „öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnis“ Gutheils. Einzelheiten des Falls wollte Steltner nicht kommentieren.

Der Fall hatte an der TU viel Wirbel ausgelöst. Der heutige Präsident Jörg Steinbach, damals Vizepräsident, hatte nach Aufforderung des Senats die Strafanzeige gestellt. Steinbach teilte mit, er sei „erleichtert, dass die sehr gute Zusammenarbeit mit Frau Dr. Gutheil nun keiner weiteren Belastung durch das strafrechtliche Verfahren mehr ausgesetzt ist“. Altpräsident Kurt Kutzler vermisst in der TU-Mitteilung rehabilitierende Worte zu seiner Person. Er erklärte gegenüber dem Tagessppiegel, ihn würde „auch interessieren, was der Präsident bei diesem Fall zu meiner Person zu sagen hat“.

Der Senat hatte damals zudem ein Disziplinarverfahren gegen Kutzler und Gutheil eingeleitet. Ein Sprecher von Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner sagte, die Disziplinarverfahren seien während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt worden. Das sei so üblich. Die zuständigen Dienststellen müssten nun das weitere Verfahren klären. Dienstrechtliche Tatbestände stimmten nicht zwangsläufig mit strafrechtlichen überein.

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